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Urteil zum Sozialbetrug Bremerhaven „schallende Ohrfeige für SPD und CDU“

Die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen, als es um Disiziplinarmaßnahmen im sieben Millionen schweren Sozialbetrugsfall ging. Dagegen hatte die Wählervereinigung "Bürger in Wut" (BIW) vor dem Verwaltungsgericht Bremen geklagt – und jetzt Recht bekommen.

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Der Klage der Bürgervereinigung in Wut gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit vor dem Stadtparlament Bremerhaven wurde stattgegeben.

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„Zu Unrecht“ wurde die Öffentlichkeit von einer Sitzung des Stadtparlaments Bremerhaven zum Millionen-Sozialbetrug in der Stadt ausgeschlossen. Das entschied Dr. Carsten Bauer, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Bremen, am Mittwoch. Die Klage hatte die Wählervereinigung Bürger in Wut (BIW) eingebracht.
Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf zu erfahren, wie das passieren konnte und wer da geschlampt hat, berichtet das Radio Bremens „buten un binnen“. Die betroffenen Beamten hätten sich öffentlich verantworten müssen. Das Gericht sah keine Gründe, die eine Vertraulichkeit rechtfertigten.
„Das ist natürlich eine schallende Ohrfeige für die rot-schwarze Stadtregierung hier in dieser Stadt. Wir erwarten, dass in Zukunft genauer geschaut wird, inwieweit die Öffentlichkeit bei Tagesordnungspunkten ausgeschlossen werden darf oder nicht“, sagte Jan Timke von BIW laut „buten un binnen“.

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Sozialbetrug zweier SPD-Politiker kostete den Steuerzahler sieben Millionen Euro

Sieben Millionen Euro Schaden entstanden den deutschen Steuerzahlern durch den Sozialhilfebetrug der ehemaligen SPD-Politiker Selim Öztürk und dessen Sohn Patrick in Bremerhaven.  Die Wählervereinigung Bürger in Wut (BIW) hatte damals Disziplinarverfahren für die verantwortlichen SPD-Funktionäre, den ehemaligen Sozialdezernenten Klaus Rosche und Sozialamtsleiterin Astrik Henniksen. Eine Aufklärung sollte im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtparlaments erfolgen.
Doch der Antrag der BIW wurde auf Empfehlung der Stadtverordnetenvorsteherin Brigitte Lückert (SPD) mit Mehrheitsvotum von SPD und CDU in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben. Begründung: Bei vertrauliche Personalangelegenheiten müssten persönliche Interessen der Betroffenen gewahrt werden. Dabei waren die Namen der Verantwortlichen und die Vorwürfe längst bekannt gewesen.
Der Vorstand um Lückert wird jetzt beraten, ob Revision gegen das Urteil eingelegt wird. (sua)

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