Urteil: Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter rechtfertigt Führerscheinentzug
Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert einer Entscheidung des Lüneburger Landgerichts zufolge den Verlust seines Führerscheins. Das entschieden die Richter nach Gerichtsangaben vom Dienstag in einem nun veröffentlichten Beschluss. Sie wiesen damit die Beschwerde eines mit fast 1,5 Promille von der Polizei auf einem Elektroroller erwischten Mannes ab. (Az. 111 Qs 42/23)
Der Ertappte aus Celle wollte sich damit gegen eine von einem Amtsgericht angeordnete vorläufige Entziehung seiner Fahrerlaubnis wehren, setzte sich aber beim Landgericht mit seiner Argumentation nicht durch.
Der Entzug könne beim Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt „gerechtfertigt sein“, erklärte das Gericht. Auch beim Führen sogenannter Elektrokleinstfahrzeuge gelte eine Grenze von 1,1 Promille, ab der von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen sei.
Im vorliegenden Fall bestehe zudem der dringende Tatverdacht einer zumindest fahrlässigen Trunkenheitsfahrt, betonte das Gericht. Der Beschwerdeführer habe nach Feststellungen der Polizei auf dem E-Scooter betrunken eine Strecke von mehr als sechs Kilometern zurücklegen wollen, wobei er auf der falschen Straßenseite auf dem Radweg gefahren sei und „Schlenkbewegungen“ gemacht habe.
Der Rechtsstreit bezog sich zunächst allerdings nur auf eine vom Amtsgericht Celle angeordnete vorläufige Einziehung des Führerscheins. Ob der Mann dauerhaft auf seine Fahrerlaubnis verzichten muss, wird das Amtsgericht noch klären. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion