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Trunkenheit am Steuer

Urteil: Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter rechtfertigt Führerscheinentzug

Egal was gefahren wird – auch wer betrunken E-Scooter fährt kann seinen Führerschein verlieren. DAs besagt ein neues Urteil des Landgerichts Lüneburg.

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Alkohol ist das häufigste Fehlverhalten bei E-Scooter-Fahrern.

Foto: Robert Guenther/dpa-tmn/dpa/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert einer Entscheidung des Lüneburger Landgerichts zufolge den Verlust seines Führerscheins. Das entschieden die Richter nach Gerichtsangaben vom Dienstag in einem nun veröffentlichten Beschluss. Sie wiesen damit die Beschwerde eines mit fast 1,5 Promille von der Polizei auf einem Elektroroller erwischten Mannes ab. (Az. 111 Qs 42/23)
Der Ertappte aus Celle wollte sich damit gegen eine von einem Amtsgericht angeordnete vorläufige Entziehung seiner Fahrerlaubnis wehren, setzte sich aber beim Landgericht mit seiner Argumentation nicht durch.
Der Entzug könne beim Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt „gerechtfertigt sein“, erklärte das Gericht. Auch beim Führen sogenannter Elektrokleinstfahrzeuge gelte eine Grenze von 1,1 Promille, ab der von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen sei.
Im vorliegenden Fall bestehe zudem der dringende Tatverdacht einer zumindest fahrlässigen Trunkenheitsfahrt, betonte das Gericht. Der Beschwerdeführer habe nach Feststellungen der Polizei auf dem E-Scooter betrunken eine Strecke von mehr als sechs Kilometern zurücklegen wollen, wobei er auf der falschen Straßenseite auf dem Radweg gefahren sei und „Schlenkbewegungen“ gemacht habe.
Der Rechtsstreit bezog sich zunächst allerdings nur auf eine vom Amtsgericht Celle angeordnete vorläufige Einziehung des Führerscheins. Ob der Mann dauerhaft auf seine Fahrerlaubnis verzichten muss, wird das Amtsgericht noch klären. (afp)

Kommentare

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Uwe Kahnvor 2 Jahren

zunächst einmal vom Gesetz her ist es richtig, ein Fußgänger oder ein Fahrrad sind nicht selbst fahrende Fahrzeuge, das Gesetz besagt wer betrunken auf einen selbstfahrenden Fahrzeug unterwegs ist verliert dafür den Führerschein auch wenn das Fahrzeug selbst gar keinen Führerschein bedarf.

Das gesagt … Da freut sich jetzt natürlich wieder der [] der dieser Tage mit 120 in der Tempo-30-Zone geblitzt wurde … Und sein Führerschein behalten darf.

obwohl festgestellt wurde dass er illegal an einem Autorennen teilgenommen hat und dafür muss er 800 € Strafe zahlen.

([])

Fragt man sich doch bei wem denn wohl die Unfallgefahr mit Todesfolge deutlich größer gewesen ist, bei einem angetrunkenen auf dem Roller oder bei einem jungen Typen der noch nicht mal richtig fahren kann mit einem viel zu starken Auto und vierfach überhöhter Geschwindigkeit bei einem illegalen Autorennen

B.Rechtvor 2 Jahren

Der Raser war auch keine Deutscher, da sind die Richter idR seeeehr großzügig, weil politisch gewünscht. Was wiederum nur deutlich macht wie unabhängig die Justizia ist.

K.L. Abautermannvor 2 Jahren

Kindergarten-Urteile für Kindergarten-Verhalten mit Elektro-Kindergarten-Rollern.

ForYourEyesOnlyvor 2 Jahren

Für unsere Polizei ist das mal eine echte Entspannung, sich statt mit Clan-Angehörigen herumzuärgern, nun alkoholisierte E-Scooter Fahrer zu schnappen. Und weil Faeser schon bald alle Clan-Angehörigen abschieben wird, vermutlich höchstpersönlich, wird das Leben für unsere Polizei noch viel entspannter im besten Deutschland das es je gab.