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Urteil: Medikamente dürfen nicht über Automaten an Patienten ausgegeben werden

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Apotheker fürchten Umsatzeinbußen durch Medikamente-Automaten. Zudem verstoßen die Automaten gegen das Arzneimittelgesetz.

Foto: Uwe Zucchi/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Medikamente-Automaten bleiben verboten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.
Im konkreten Fall hatte der niederländische Arzneimittelversand Doc Morris in Zusammenarbeit mit der baden-württembergischen Gemeinde Hüffenhardt im Neckar-Odenwald-Kreis einen Videoterminal aufgestellt, über das Patienten mit einem Apotheker des Versandhändlers sprechen konnten. Auf dieser Grundlage wurden auch rezeptpflichtige Medikamente über einen Automaten ausgegeben.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe untersagte diese Praxis im März 2017. Zur Begründung hieß es, sie verstoße gegen das Arzneimittelgesetz, weil die Art der Ausgabe nicht Teil des legalen Arzneimittelversands sei. Gegen dieses Verbot zog Doc Morris vor das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Das Vorgehen des Unternehmens sei von ihrer niederländischen Versandhandelserlaubnis gedeckt, hieß es.

Klage abgewiesen

Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nun nicht und wies die Klage ab. Die Entscheidungsgründe lagen zunächst noch nicht vor. Die Beteiligten können vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Berufung gegen das Urteil einlegen.
Doc Morris wehrt sich bereits gegen ein ähnlich lautendes Urteil des Landgerichts Mosbach. Dort hatten mehrere Apotheken sowie der Landesapothekerverband wegen der Automatenausgabe in Hüffenhardt geklagt und Recht bekommen. Die Versandapotheke ging in Berufung. Die mündliche Verhandlung vor dem Wettbewerbssenat des Karlsruher Oberlandesgericht findet am 10. April statt, wie das Gericht am Freitag mitteilte. (afp)

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