Urteil: Hätten Ärzte des Winnenden-Amokläufers warnen müssen?

Titelbild
Kreidespuren zeigen den Umriss des Amokläufers Tim K. vor einem Autohaus in Wendlingen am Neckar, wo er sich erschossen hatte.Foto: Ronald Wittek/Archiv/dpa
Epoch Times26. April 2016
Das Landgericht Heilbronn entscheidet heute über eine Klage vom Vater des Amokläufers von Winnenden gegen Ärzte und Therapeuten seines Sohnes. Sie hätten die Gefährlichkeit des 17-Jährigen vor der Bluttat im März 2007 erkennen müssen, sagt der ehemalige Unternehmer.

Sie hätten ihn und seine Frau damals warnen müssen – und müssten somit nun zumindest die Hälfte des Schadenersatzes übernehmen, den er an Opfer, Hinterbliebene, die Stadt Winnenden und die Unfallkasse Baden-Württemberg zahlen muss. Das Landgericht taxierte diese Summe auf vier Millionen Euro. Es gebe keine Diagnose, die eine solche Tat auch nur ahnen lasse, entgegnete ein Gutachter in der Verhandlung. Ursache für die Tat sei der freie Zugang zu Waffen im Elternhaus des Täters.

Der 17-jährige Tim K. hatte am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und auf der Flucht im nahe gelegenen Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte sein Vater, ein Sportschütze, offen im Kleiderschrank liegen.

(dpa)

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