Urteil: Corona-Sondervermögen in Hessen ist verfassungswidrig

Das Corona-Sondervermögen in Hessen ist laut einem Urteil verfassungswidrig. Es steht nicht im Einklang mit der Landesverfassung, wie der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden entschied. Damit gaben die Richter der Landtagsopposition Recht.
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Richterhammer. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times27. Oktober 2021

Ein in Hessen eingerichtetes Sondervermögen zur Abfederung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie ist laut einem Urteil verfassungswidrig. Es steht nicht im Einklang mit der Landesverfassung, wie der hessische Staatsgerichtshof am Mittwoch in Wiesbaden entschied.

Damit gaben die Richter den Oppositionsfraktionen von SPD und FDP sowie AfD mit ihren Normenkontrollanträgen gegen die schwarz-grüne Regierungskoalition in weiten Teilen Recht. Das Urteil gilt als schwerer Schlag für die Landesregierung.

Das Sondervermögen verstößt laut Gericht gegen Grundsätze des Haushaltsverfassungsrechts und gegen das Budgetrecht des Landtags. Zudem widerspricht die Ermächtigung zur Kreditaufnahme der Schuldenbremse. Der Landtag besitze keine substantielle Möglichkeit, auf die konkrete Verwendung der Mittel Einfluss zu nehmen.

Darüber hinaus habe die Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren nicht ausreichend erklären können, warum andere haushälterische Möglichkeiten, wie beispielsweise die vollständige Auflösung von Rücklagen, nicht genutzt wurden. Als Konsequenz des Urteils muss das Sondervermögen bis zum 31. März 2022 neu geregelt werden. Bis dahin bleibt es aber in Kraft.

Die Landesregierung wollte mit dem Sondervermögen namens „Hessens gute Zukunft sichern“ die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abfedern. Es beinhaltete insgesamt bis zu zwölf Milliarden Euro.

Damit sollten unter anderem Kommunen bei der Kompensationen von gesunkenen Gewerbesteuern unterstützt werden. 430 Millionen Euro wurden für die Beschaffung von Schutzausstattung bereitgestellt, weitere 270 Millionen Euro für den Betrieb von Impfzentren.

SPD und FDP reichten im vergangenen November einen Normenkontrollantrag gegen das Gesetz ein. Die AfD wandte sich im März separat dagegen. Alle drei Fraktionen kritisierten, dass das Parlament umgangen worden sei.

Für das Sondervermögen wollte die schwarz-grüne Koalition im Sommer 2020 die Schuldenbremse aussetzen. Das scheiterte jedoch an einer fehlenden Zweidrittelmehrheit.

Stattdessen setzte die Landesregierung das Sondervermögen mittels eines anderen Verfahrens mit einer einfachen Mehrheit durch. Dazu wurde ein Artikel in der hessischen Verfassung geändert, der eine Zweidrittelmehrheit im Ausführungsgesetz der Schuldenbremse für Ausnahmen vom Neuverschuldungsverbot vorschreibt. Laut Urteil vom Mittwoch verstieß die Landesregierung damit nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip. (afp/dl)



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