Urteil: CDU-Politiker kritisiert Geldstrafe „in Höhe von 5.000 Euro für das Töten eines Menschen“
Die Geldstrafe für einen stark betrunkenen Autofahrer, der im Vollrausch eine 20-Jährige überfahren hatte, stößt bei Rechtspolitikern auf Unverständnis.
„Das Urteil des Amtsgerichtes Würzburg macht auf den ersten Blick natürlich fassungslos, und ich kann verstehen, wenn sich in der Bevölkerung großer Unmut über dieses Urteil breitmacht“, sagte Thorsten Frei (CDU), stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, der „Welt“ (Samstagsausgabe).
Eine Geldstrafe „in Höhe von 5.000 Euro für das Töten eines Menschen durch eine Alkoholfahrt“ sorge nicht nur bei ihm für Unbehagen, so der CDU-Politiker weiter.
Zwar handele es sich bei dem Angeklagten um einen Heranwachsenden, der sich zur Tatzeit aufgrund seiner Alkoholisierung im Zustand der absoluten Schuldunfähigkeit befunden habe und deswegen auch nur wegen eines Vergehens des fahrlässigen Vollrausches verurteilt wurde. Doch auch bei Anwendung von Jugendstrafrecht wäre „eine deutlich spürbarere Sanktion“ möglich gewesen, so der Unions-Fraktionsvize.
Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig und demnach eine Berufung noch zuungunsten des Angeklagten möglich. „Dies würde ich mir jedenfalls wünschen, da ansonsten auch ein völlig falsches Signal an die Bevölkerung gesendet wird“, sagte Frei. Dass das Urteil auf Empörung stoße, sei „mehr als nachvollziehbar“, sagte Stephan Thomae, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, der „Welt“.
Das Gesetz sehe schon jetzt vor, dass eine fahrlässige Tötung im Rauschzustand mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann. „Dieses Strafmaß wurde nicht ansatzweise ausgeschöpft“, so der FDp-Politiker weiter.
Das Gericht habe den angeklagten Heranwachsenden zwar wegen fahrlässigen Vollrausches verurteilt, im Rahmen der Strafzumessung allerdings Jugendstrafrecht angewandt. Der AfD-Rechtspolitiker Roman Reusch erklärte, dieser Fall zeige „wieder einmal die Problematik“ auf, dass Heranwachsende nicht nur nach Erwachsenenstrafrecht, sondern auch nach Jugendstrafrecht behandelt werden könnten.
Die AfD-Bundestagsfraktion habe daher im vergangenen Jahr im Bundestag einen Gesetzentwurf mit der Forderung eingebracht, Heranwachsende stets nach Erwachsenenstrafrecht zu behandeln. „Die Mehrheit des Bundestages lehnt dies allerdings ab“, so der AfD-Politiker weiter.
Die Grünen-Rechtspolitikerin Canan Bayram hingegen nannte das Urteil vertretbar: „Ich kann ebenso wie der Richter nachvollziehen, dass das Urteil für die Eltern schwer zu ertragen ist“, sagte Bayram der „Welt“. In Anbetracht des Umstandes, dass das Jugendstrafrecht gelte und „wegen der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit halte ich das Urteil bei der geltenden Rechtslage für vertretbar“, so die Grünen-Politikerin weiter. (dts)
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