Union: Verzögerungen sollen auch im Grundrenten-Gesetz verankert werden

Die zusätzlichen Aufgaben den Rentenversicherungen, wie Einkommensprüfungen oder Kapitalprüfungen, führen zu Verzögerungen in der Feststellung, wer überhaupt Grundrentenanspruch hat.
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Die geplante Grundrente soll 2021 kommen.Foto: Frank May/dpa
Epoch Times23. Mai 2020

Die Unionsfraktion drängt im Streit um die Ausgestaltung der zum kommenden Jahr geplanten Grundrente darauf, absehbare Verzögerungen auch im Gesetz zu benennen. „Für die Überprüfung, wer Grundrentenansprüche hat, werden wir bis Ende 2022 benötigen“, sagte CDU-Rentenexperte Peter Weiß der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). „Und deswegen ist unser Vorschlag: Das schreiben wir auch ins Gesetz hinein, damit das jeder weiß. Denn was nutzt ein Inkrafttreten der Grundrente, wenn die Leute zunächst noch gar nichts bekommen.“

Da müsse man ehrlich sein. Das große Problem ist laut Weiß, dass der Rentenversicherung Aufgaben aufgebürdet werden sollen, „die eigentlich eher Aufgaben der Finanzämter sind: das Einkommen zu prüfen, das Partnereinkommen zu prüfen, die Kapitaleinkünfte zu prüfen“. Auch die Union wolle deshalb gerne nach einfacheren Möglichkeiten suchen. Es bleibe aber dabei, dass Kapitaleinkünfte geprüft werden müssten. Das sei so vereinbart. „Die Art und Weise werden wir uns freilich noch einmal anschauen“, sagte Weiß.

Die Rentenversicherung selbst schlägt dagegen vor, zur Vereinfachung des Verfahrens auf die Prüfung der Kapitaleinkünfte möglicher Grundrentenbezieher zu verzichten. Auch DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel unterstützt diesen Vorschlag. „Der Vorschlag der Rentenversicherung, Kapitalerträge bei der Grundrente nicht anzurechnen, ist vernünftig und richtig“, sagte Piel der NOZ. „Die Kosten für die Prüfung belaufen sich auf jährlich rund 75 Millionen Euro, um am Ende geschätzte 20 Millionen Euro einzusammeln.“ Das stehe in einem derart starken Missverhältnis, dass auch die Union diese Mehrbelastungen für die Verwaltung zu realen Mehrkosten nicht wollen könne.

Piel unterstütze auch den Vorschlag der Rentenversicherung, Partnereinkommen bei der Berechnung der Grundrente auszuklammern. „Die Grundrente honoriert die individuelle Lebensleistung der Versicherten, die jahrzehntelang aus niedrigem Einkommen Beiträge gezahlt haben. Da hat der Blick auf das Konto des Partners nichts zu suchen.“ Wenn der Ehegatte ein gutes Einkommen erzielt, würde ein mögliches Plus aus der Grundrente zudem spätestens bei der Steuererklärung berücksichtigt und über die dann fällige Steuerschuld wieder ausgeglichen, so Piel weiter. „Das ist übrigens ein bewährtes und kostengünstiges Verwaltungsverfahren, das heute schon voll digital über die Finanzämter abläuft. Da braucht es beim besten Willen keine zusätzlichen, aufwendigen Ermittlungen durch die Rentenversicherung.“ (dts)



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