Union und SPD streiten über Lammerts Reformvorschläge zum Wahlrecht

Titelbild
Kreuz auf StimmzettelFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times22. Mai 2016

Vorschläge von Bundestagspräsident Norbert Lammert zur Reform des Wahlrechts haben Streit in der großen Koalition ausgelöst. „Die CDU/CSU steht den Wahlrechtsreformvorschlägen des Bundestagspräsidenten grundsätzlich positiv gegenüber“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Gerade die Überlegungen zur Begrenzung der Mandate für die nächste Bundestagswahl halten wir für richtig.“

Dagegen sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Christine Lambrecht, sie bezweifle, dass die Arbeitsfähigkeit des Parlaments durch eine starre Obergrenze der Zahl der Abgeordneten gesichert werden könne. „Von daher bin ich auch skeptisch, dass eine Reform noch in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht wird“, sagte sie. Lammert hatte zuletzt auf eine grundlegende Reform des Wahlrechts noch vor der Bundestagswahl gedrungen. In den Fraktionen gebe es Interesse, die Zahl der Mandate zu begrenzen, eine verfassungsfeste Sperrklausel einzurichten und die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre zu verlängern, sagte der CDU-Politiker den Funke-Zeitungen. „Und mit der näher rückenden Bundestagswahl im kommenden Jahr könnte der Druck und die Bereitschaft wachsen, diese Anliegen im Zusammenhang zu regeln.“ Das geltende Wahlrecht enthalte das Risiko einer erheblichen Ausweitung der Mandatszahl, mahnte Lammert. „In Modellrechnungen werden gegenüber der gesetzlichen Sollgröße von 598 Mandaten mehr als 700 Parlamentssitze für möglich gehalten.“ Konkret schlug er eine Deckelung der Bundestagsmandate bei 630 vor. Der Vorschlag Lammerts, die Amtszeit des Bundespräsidenten auf einmal sieben Jahre zu reduzieren, stieß indes in beiden Regierungsfraktionen auf Ablehnung. In Frankreich oder USA würden die Präsidenten direkt gewählt und hätten weitergehende Befugnisse, sagte Grosse-Brömer den Funke-Zeitungen. „Der Bundespräsident soll aber kein Ersatzkanzler werden, und folglich ist das aktuelle Wahlverfahren durchaus praktikabel und angemessen.“ Lambrecht bekräftigte, das System zur Wahl des Bundespräsidenten habe sich in den letzten Jahrzehnten bewährt. „Mir erschließt sich nicht, warum wir das ändern sollten.“ Eine einmalige Amtsperiode von sieben Jahren würde für den gewählten Präsidenten wie die Öffentlichkeit klare Verhältnisse schaffen, hatte Lammert seinen Vorstoß begründet. Bisher wird der Bundespräsident für höchstens zwei Amtszeiten von jeweils fünf Jahren gewählt. Amtsinhaber Joachim Gauck hat sich bisher nicht dazu geäußert, ob er eine zweite Amtszeit anstrebt.

(dts Nachrichtenagentur)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion