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Umgang- und Unterhaltsrecht: FDP beklagt Reform-Verschleppung

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Die im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbarte Reform des Umgangs- und Unterhaltsrechtes kommt offenbar nur schleppend voran. Das ergibt die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion.
„Eine genaue Angabe zu der Frage, wann der Referentenentwurf aus dem BMJV vorliegen wird und in welchem Zeithorizont die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung stattfinden wird, ist derzeit noch nicht möglich“, heißt es in der Antwort des Bundesjustizministeriums, über die die „Welt“ berichtet.
Auf Nachfrage teilte das Ministerium mit, dass die Arbeitsgruppe Unterhaltsrecht ihre Arbeit bereits im Januar 2017 abgeschlossen habe. Ziel der Reform sei eine „stärkere Berücksichtigung der Erziehungsverantwortung beider Eltern beim Unterhalt.“
Parallel dazu tagt seit April vorigen Jahres noch eine Arbeitsgruppe zum „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“.

Arbeitsgruppe trifft sich zur achten Sitzung – FDP dauert das zu lange

Diese Arbeitsgruppe werde in den kommenden Wochen zu ihrer achten und voraussichtlich letzten Sitzung zusammenkommen, wie ein Sprecher des Ministeriums mitteilte.
„Über etwaigen konkreten Reformbedarf und gegebenenfalls einen weiteren Zeitrahmen wird erst nach Abschluss der Sitzungen entschieden werden können.“ Der FDP dauert das zu lange.
„Aus dem Justizministerium kommen nur Ankündigungen, Vertröstungen und hohle Phrasen“, sagte Bayerns FDP-Chef Daniel Föst der „Welt“.
Für eine echte Reform des Unterhaltsrechts fehle der großen Koalition der Mut. Dabei sei eine Anpassung an die Lebenswirklichkeiten der Menschen überfällig, auch um einen Paradigmenwechsel für Familien nach einer Trennung zu ermöglichen.
„Immer mehr Eltern wollen nach einer Trennung gemeinsam für die Kinder sorgen und sie erziehen. Diese Verantwortung endet nicht mit der Liebe zwischen den Erwachsenen. Ein modernes Unterhaltsrecht muss dem in Zukunft Rechnung tragen.“ (dts)

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