Trotz gerichtlichem Verbot: Bundesregierung nennt AfD weiter „Prüffall“ des Verfassungsschutzes
Trotz eines gerichtlichen Verbots bezeichnet die Bundesregierung die AfD weiterhin öffentlich als einen „Prüffall“ des Verfassungsschutzes.
So habe zuletzt der Staatssekretär des Bundesinnenministeriums Hans-Georg Engelke (CDU) im April in einer schriftlichen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von einer „weiteren Bearbeitung des Prüffalls“ gesprochen, berichtet der „Tagesspiegel“ (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf eigene Informationen. Zuvor hätte sich der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Marco Wanderwitz (CDU), im März bereits ähnlich geäußert, berichtet die Zeitung weiter.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte es dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Ende Februar untersagt, in Bezug auf die AfD zu äußern oder zu verbreiten, diese werde als „Prüffall“ bearbeitet.
Die Richter begründeten ihren mittlerweile rechtskräftigen Beschluss damit, eine derartige öffentliche Einstufung beeinträchtige die AfD in ihrer grundgesetzlich geschützten Parteienfreiheit und ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), der für die Aufsicht über den Verfassungsschutz zuständig ist, halte offenbar trotzdem daran fest, die Partei öffentlich als BfV-„Prüffall“ benennen zu lassen, berichtet die Zeitung. Allein das Ministerium sei für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen zuständig und es handele sich damit nicht um Öffentlichkeitsarbeit des BfV, wie sie Gegenstand des Gerichtsbeschlusses gewesen sei, sagte ein Sprecher Seehofers dem „Tagesspiegel“. (dts)
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