Stuttgart greift durch: Klebeverbot für „Letzte Generation“
Zuletzt haben sich Aktivsten der „Letzten Generation“ am 1. Juli an neun Hauptverkehrsachsen in Stuttgart gleichzeitig festgeklebt. Auch in anderen Städten fanden Aktionen statt. Erneut kam es dabei zu massiven Verkehrsbehinderungen.
Die Stuttgarter Stadtverwaltung hat nun offenbar genug von den Straßenblockaden und reagiert mit rechtlichen Schritten, um diese zu unterbinden. Auf einer Auswahl besonders wichtiger Straßen im Stadtgebiet inklusive der Bundesstraßen mit deren Auf- und Abfahrten ist es seit dem gestrigen Samstag, 8. Juli, verboten, sich mit der Fahrbahn, dort installierten Gegenständen oder anderen Teilnehmern fest zu verbinden. Nicht erlaubt ist damit unter anderem das Ankleben, Einbetonieren oder Anketten. Die Stadt erließ hierfür eine Allgemeinverfügung.
Das Verbot gilt für alle nicht zuvor angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen des Klimaprotests. Es ist demnach untersagt, solche Aktionen zu veranstalten oder daran teilzunehmen.
Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 500 Euro rechnen. Für Leiter oder Veranstalter einer verbotenen Protestaktion drohen sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr, wie die „Frankfurter Rundschau“ berichtet. Das Verbot gilt zunächst bis Ende des Jahres.
Schnelleres Eingreifen für Polizei möglich
Der Polizei gewährt das Verbot mehr Handlungsspielraum. Sie dürfen schneller eingreifen, um solche „illegalen Aktionen“ aufzulösen. Die Beamten dürfen Straßenblockaden künftig zügiger – auch unter Einsatz von unmittelbarem Zwang – auflösen.
Zuvor konnte die Polizei bei den spontanen Protestaktionen nicht eingreifen, da diese unter den Schutz des Versammlungsrechts fielen. Erst wenn eine Versammlung aufgelöst wurde, ist es etwa zulässig, Personen wegzutragen und diese hierfür, wenn sie festgeklebt sind, vom Boden zu lösen. Bei einer durch das Verbot eindeutig illegalen Blockade darf die Polizei diese Maßnahmen sofort ergreifen.
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Stadtverwaltung warnt vor Gefahren
Der Stuttgarter Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper betonte speziell die Gefahren, die durch solche Aktionen entstehen.
Klimakleber gefährden sich und andere, sie gefährden sogar Rettungseinsätze. Wir können und dürfen nicht zulassen, dass unsere Straßen unangemeldet nach dem Gutdünken Einzelner blockiert werden.“
Nopper bezieht sich damit auf die Klebeaktion der „Letzten Generation“ in Stuttgart am 1. Juli, wo erneut ein Rettungswagen blockiert wurde. Zudem traf die Protestaktion wieder auf großes Unverständnis bei Autofahrern. Ein Mann attackierte dabei einen Aktivisten und versuchte ihn brutal von der Straße zu zerren, um weiterfahren zu können.
Das Klebeverbot ist laut dem OB keine Absage an den Klimaschutz. Die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg betreibt selbst Projekte zum Erreichen der sogenannten Klimaneutralität.
Deutliche Kritik an den Aktionen der „Letzten Generation“ äußerte auch Dr. Clemens Maier, Bürgermeister für Sicherheit und Ordnung in Stuttgart. „Straßenblockaden, durch die es wegen des Rückstaus kein Durchkommen für Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr und andere Einsatzfahrzeuge gibt, sind nicht zu verantworten. Insbesondere, wenn zugleich Ausweichrouten lahmgelegt werden.“
Weiter sagte Maier: „Wir müssen gewährleisten, dass unsere Einsatzkräfte und Hilfsdienste mobil und handlungsfähig bleiben, um möglichen Schaden für Leib und Leben der Menschen in unserer Stadt abzuwenden. Dafür müssen wir die Hauptrouten freihalten.“
Klebeverbot auf 150 Straßen
Die von dem Verbot betroffenen Straßen wurden nach ihrer Relevanz für Rettungswege und Hauptverkehr ausgewählt. Das Verbot gilt auf über 150 Straßen, insgesamt gibt es laut „Echo24“ in der Landeshauptstadt rund 3.000 Straßen, Wege und Plätze.
Erlaubt blieben alle anderen Formen des bürgerlichen Protests wie Kundgebungen und Demonstrationszüge nach dem Versammlungsrecht.
Stuttgart könnte mit seinem Klebeverbot Vorreiter für andere Städte sein. In Heilbronn gibt es bereits eine ähnliche Debatte über diesen Schritt, wie die „Heilbronner Stimme“ berichtet. Bereits im Dezember 2022 hatte es in Bayern ein derartiges Verbot gegeben. Die Stadt München hatte in einer Allgemeinverfügung ein vierwöchiges Verbot von Klebeprotesten verhängt.
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