Energiepolitik
Habeck will Entlastung bei EEG-Umlage an Kunden weitergeben
Dürfen sich Privathaushalte und Unternehmen bald über niedrigere Strompreise freuen? Die EEG-Umlage wird früher als geplant vom Bundeshaushalt übernommen. Die Verbraucher sollen dabei profitieren.

Ein neues Gesetz soll Stromkunden die Befreiung von der EEG-Umlage garantieren.
Foto: Uli Deck/dpa
Die Entlastung durch die geplante Abschaffung der EEG-Umlage soll nach dem Willen von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in vollem Umfang an die Stromkunden weitergegeben werden.
Die Unternehmen müssten demnach die Preise vor Umsatzsteuer „um den Betrag mindern, um den die Umlage (…) zum 1. Juli 2022 gesenkt wird“, zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ am Montag aus einem Gesetzesentwurf. Die Koalition hatte vergangene Woche beschlossen, die Umlage zum 1. Juli abzuschaffen, ein halbes Jahr früher als ursprünglich geplant.
Auch einer Verrechnung etwa mit gestiegenen Beschaffungskosten für Strom schiebt das Gesetz einen Riegel vor. „Eine zeitgleiche Preisanpassung aus einem anderen Grund (…) ist nicht zulässig“, zitierte die Zeitung aus dem Entwurf. Zur Begründung wird auf den Zweck der Absenkung verwiesen, die Entlastung der Stromkunden. Um das zu erreichen, sei „eine sofortige Weitergabe des Absenkungsniveaus an die Letztverbraucher unverzichtbar.“
Derzeit zahlen Haushalte je Kilowattstunde 3,7 Cent EEG-Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien. Ab Juli übernimmt der Bund die Kosten für den Ökostrom-Ausbau.
Die Energiewirtschaft hatte eindringlich vor „gesetzlichen Eingriffen in bilaterale Vertragsverhältnisse“ gewarnt. Unternehmen müssten gestiegene Beschaffungskosten bei der Neukalkulation der Strompreise berücksichtigen können. (dpa/afp/mf)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.