Streit in Kommission um Erhöhung des Mindestlohns

"Der gesetzliche Mindestlohn sollte über neun in Richtung zehn Euro steigen," so Burkhard Siebert.
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VerdiFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times6. Juni 2016

In der Mindestlohnkommission bahnt sich ein Streit über die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum Jahreswechsel an. Wie "Bild" (Montag) meldet, fordern Gewerkschaften eine Anhebung des Mindestlohns zum 1. Januar auf deutlich über neun Euro. "Die Gewerkschaft NGG erwartet von der Mindestlohnkommission, dass sie bei ihrem Vorschlag zur Erhöhung des Mindestlohns ab 2017 nicht mit einem Tunnelblick auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamts und nur rein mathematisch entscheidet", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Burkhard Siebert, gegenüber "Bild".

"Der gesetzliche Mindestlohn sollte über neun in Richtung zehn Euro steigen." Siebert distanzierte sich und die NGG damit von der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission, die eine Erhöhung gemäß Tarifindex des Statistischen Bundesamts auf rund 8,80 Euro pro Stunde vorsieht. Die NGG ist durch ihre Vorsitzende Michaela Rosenberger in der Mindestlohnkommission vertreten. Er erwarte stattdessen eine "Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Lage, so wie es das Gesetz auch vorsieht", betonte Siebert vor der Sitzung der Kommission an diesem Montag.

Auch der Vorsitzende der IG BAU, Robert Feiger, verlangt eine Abkehr vom Tarifindex und eine deutlich stärkere Anhebung. "Für uns ist ganz klar: Tarifabschlüsse, die bis zum Stichtag 30. Juni bekannt sind, werden bei der Mindestlohn-Anpassung eingerechnet", sagte Feiger gegenüber "Bild". "Alles andere ist Haarspalterei und der durchsichtige Versuch, den gesetzlichen Mindestlohn zu drücken", erklärte Feiger. Damit zielt er auf den diesjährigen Abschluss in der Metall- und Elektrobranche, der erst zum 1. Juli wirksam wird und damit nicht mehr rechtzeitig vom Tarifindex erfasst würde. Die Mindestlohnkommission will am 28. Juni einen Vorschlag zur Erhöhung des Mindestlohns am 1. Januar 2017 vorlegen.

(dts Nachrichtenagentur)



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