Strafvorschriften gegen korrupte Abgeordnete verschärft

Abgeordnete, die Bestechungsgelder annehmen, drohen nun bis zu drei Jahre Haft. Auch, wenn sie finanzielle Gegenleistungen anbieten, versprechen oder gewähren, gibt es Ärger.
Der Bundesrat hat heute mehrere Gesetze der Bundesregierung ohne große Debatte gebilligt.
Der Bundesrat hat Maßnahmen gegen die Korruption politischer Mandatsträger beschlossen. Symbolbild.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Epoch Times17. Mai 2024

Korruption bei Abgeordneten kann künftig leichter strafrechtlich geahndet werden. Der Bundesrat billigte am Freitag abschließend ein neues Gesetz, womit der neue Straftatbestand „unzulässige Interessenwahrnehmung“ geschaffen wird.

Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe können demnach Mandatsträger bestraft werden, die für ihre politische Arbeit ungerechtfertigterweise eine finanzielle Gegenleistung fordern, sich versprechen lassen oder eine solche annehmen.

Bestraft werden sollen auch Abgeordnete, die umgekehrt solche finanziellen Gegenleistungen anbieten, versprechen oder gewähren. Die Neuregelung gilt für Abgeordnete des Bundestages und der Landtage, Mitglieder des Europaparlaments und der parlamentarischen Versammlungen internationaler Organisationen.

Die neue Vorschrift ergänzt den vorhandenen Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern. Neu ist beispielsweise, dass auch geahndet wird, wenn Abgeordnete ihre Kontakte und Beziehungen nutzen, um etwa Verwaltungsabläufe in ihrem Wahlkreis zu beeinflussen.

Länder bringen Initiative zum Schutz von Mandatsträgern auf den Weg

Während das neue Gesetz gegen Korruption die internen Verfahren der Politik adressiert, richtet der weitere Beschluss des Bundesrates seinen Fokus auf externe Bedrohungen gegen Mandatsträger. Ein entsprechender Gesetzesantrag zum besseren Schutz von Mandatsträgern wurde heute auf den Weg gebracht.

Politiker seien immer wieder Übergriffen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt, um ihre Arbeit in eine bestimmte Richtung zu lenken, hieß es zur Begründung. Beraten wurde dabei eine Vorlage Schleswig-Holsteins und Nordrhein-Westfalens.

Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines neuen Straftatbestandes der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking.

Vor bedrohlichen Eingriffen in ihr Privatleben geschützt werden sollen insbesondere auch Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene. Bislang bleiben solche Taten häufig straffrei. Daher sollen bereits geltende Vorschriften für Abgeordnete in Bund und Ländern auch auf die kommunale und europäische Ebene erweitert werden.

„Gewalt und Drohungen werden wir als Mittel der Politik nicht akzeptieren“, hieß es in der Debatte. Über die Gesetzesinitiative soll zunächst in den Bundesrats-Ausschüssen weiter beraten werden. Eine Abstimmung soll in einer späteren Plenarsitzung erfolgen. (afp/dl)



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