Steuerhinterziehung: Bundesrechnungshof kritisiert Regierung wegen Schlupfloch bei Cum/Fake-Geschäften
Der Bundesrechnungshof kritisiert die Bundesregierung dafür, das wohl größte Einfallstor für Steuerhinterziehung in der deutschen Geschichte nicht ganz geschlossen zu haben.
Sogenannte Cum/Fake-Geschäfte beinhalteten „erhebliches Missbrauchspotenzial“, heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags, über den der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe berichtet.
Dabei geht es um eine Spielart jener Cum-Ex-Geschäfte, über die Investoren und Banken Dividendensteuer-Erstattungen in zweistelliger Milliardenhöhe erschlichen haben.
2012 glaubte die Bundesregierung, durch eine Gesetzesänderung die Abzocke unterbunden zu haben. Über Cum/Fake-Geschäfte ist der Schwindel aber weiterhin möglich. Der Trick funktioniert über American Depositary Receipts (ADR), Belege, die Banken Anlegern in den USA als Ersatz für deutsche Aktien aushändigen.
Eigentlich müssen diese Banken für jedes ADR-Papier eine Aktie kaufen und hinterlegen. In der Vergangenheit unterließen sie dies oft, stellten Anlegern aber dennoch Bescheinigungen aus, mit denen diese sich Dividendensteuern vom deutschen Fiskus erstatten ließen.
Es sei „unerlässlich, dieses Modell zu unterbinden“, schreibt der Bundesrechnungshof. Die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen liefen ins Leere.
„Der Bericht des Rechnungshofes macht noch einmal die Versäumnisse der Bundesregierung bei der Eindämmung des Cum-Ex-Steuerraubs deutlich“, kritisierte Lisa Paus, finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. (dts)
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