Steuer ohne Rechtsgrundlage: Verfassungsrechtler hält Modell für CO2-Bepreisung für bedenklich
Der Verfassungsrechtler Joachim Wieland hat erhebliche rechtliche Bedenken beim Modell der Großen Koalition für die CO2-Bepreisung. „Die Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sind mit Blick auf die Einführung einer CO2-Bepreisung nicht zu Ende gedacht“, sagte Wieland dem „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe). Für die Jahre 2021 bis 2025 sei die Einführung eines Festpreises für CO2 geplant.
„Es fällt schwer, darin Elemente eines Emissionshandels zu erkennen. Technisch würde das wie eine neue Steuer wirken, obwohl es als nationaler Emissionshandel für die Sektoren Verkehr und Wärme bezeichnet wird“, so der Verfassungsrechtler weiter.
Man könne darin einen Formenmissbrauch sehen. Ähnlich argumentiert Michael Theurer, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion: „Das Modell für den CO2-Preis ist hochgradig klageanfällig“, sagte er. Es enthalte Elemente einer Steuer ohne Rechtsgrundlage.
„So ist das Klimapaket nicht zustimmungsfähig“, so der FDP-Politiker weiter. Wieland fordert deshalb über eine andere Ausgestaltung nachzudenken. „Man könnte etwa beschließen, die existierende Energiebesteuerung stärker an den CO2-Emissionen auszurichten“, so der Verfassungsrechtler.
Das Bundesfinanzministerium plane, „möglichst viele steuerliche Veränderungen“ aus dem Klimapaket ins Jahressteuergesetz zu schreiben, das demnächst verabschiedet werden soll, berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Regierungskreise. Dadurch würde ein langes parlamentarisches Verfahren vermieden und die Reformen könnten schneller in Kraft treten. (dts)
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