Stellvertretende Landeswahlleiterin erhebt Einspruch gegen Berliner Wahlergebnis
Berlins stellvertretende Landeswahlleiterin Ulrike Rockmann hat nach den Pannen bei den Wahlen in der Hauptstadt Einspruch gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl erhoben. Sie habe wegen Verstößen gegen wahlrechtliche Bestimmungen Einspruch beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eingelegt, teilte die Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin am Montag mit.
Rockmann beantragt demnach, die Wahl in den Wahlkreisen Charlottenburg-Wilmersdorf 6 und Marzahn-Hellersdorf 1 für teilweise ungültig zu erklären, weil sich hier Wahlfehler mandatsrelevant ausgewirkt haben könnten.
So seien im Wahlkreis 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf zehn falsche Erststimmzettel und in 22 Fällen keine Erststimmzettel ausgegeben worden. Der Stimmenabstand zwischen dem Erstplatzierten und der erstunterlegenen Kandidatin betrage nur 19 Stimmen.
Im Wahlkreis 1 in Marzahn-Hellersdorf seien, obwohl vorhanden, in vier Wahllokalen über einen gewissen Zeitraum keine Erststimmzettel für die Abgeordnetenhauswahl ausgegeben worden. In der Summe betrage die Zahl 509. Der Stimmenabstand zwischen dem erstplatzierten Kandidaten und dem Erstunterlegenen betrage 70 Stimmen.
Innensenator legt Einspruch ein
Auch die Berliner Senatsverwaltung für Inneres unter Senator Andreas Geisel (SPD) hat nach den Pannen bei den Wahlen in der Hauptstadt Einspruch gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl erhoben. Der Einspruch sei fristgerecht beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eingelegt worden und beziehe sich auf drei Wahlkreise, teilte die Behörde am Montag mit.
Im Wahlkreis Pankow 3 seien drei Wahlbezirke, in Charlottenburg-Wilmersdorf 6 sieben Bezirke und im Wahlkreis Marzahn-Hellersdorf 1 vier Wahlbezirke betroffen. Es lasse sich in diesen Wahlbezirken nicht ausschließen, „dass Fehler bei der Wahl das Ergebnis der Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten beeinflusst haben könnten“, hieß es. Als Fehler nannte die Behörde die Nichtausgabe von Stimmzetteln, die Ausgabe falscher Stimmzettel und längere Unterbrechungen der Wahlhandlung.
Nachprüfungen hätten Fehler auch in anderen Wahlkreisen bestätigt. Diese würden jedoch keinen Einspruch gegen die Berliner Wahlen begründen, weil sie nach Auffassung der Innenverwaltung rechnerisch das Wahlergebnis nicht beeinflussen könnten und daher nicht mandatsrelevant seien. Dies gelte auch für das Ergebnis der Listenwahl mit den Zweitstimmen und für die Wahlen der Bezirksverordnetenversammlungen.
„Hohe Hürden“ gesetzt
Für die Wahlen zum Deutschen Bundestag sei die Senatsverwaltung für Inneres nicht einspruchsberechtigt, hieß es weiter. Gegen das Bundestagswahlergebnis in der Hauptstadt hatte Bundeswahlleiter Georg Thiel bereits am Freitag Einspruch eingelegt, über den der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags zu befinden hat.
Ein Einspruch beim Verfassungsgerichtshof könne rechtlich „nur darauf gestützt werden, dass durch die Fehler die Verteilung der Sitze beeinflusst worden sein kann“, teilte Innensenator Geisel mit. Die Rechtsprechung setze hier bewusst „hohe Hürden“, weil nicht jeder Wahlfehler automatisch zu einer Neuwahl führe.
Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September hatte es in Berlin zahlreiche Pannen gegeben. So gingen in einigen Wahllokalen Stimmzettel aus, in anderen lagen zunächst die falschen aus. Vor manchen Wahlorten bildeten sich zudem lange Schlangen, sodass manche Wähler erst nach 18.00 Uhr ihre Stimmen abgeben konnten. (afp/dl)
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