Steinmeier nennt Neuwahlen und Minderheitsregierung „Ultima Ratio“

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hofft auf eine Einigung der Parteien und eine baldige Regierungsbildung.
Titelbild
Frank-Walter SteinmeierFoto: Victoria Jones - WPA Pool/Getty Images
Epoch Times12. Januar 2018

Im Poker um eine Wiederauflage der Großen Koalition hofft Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf eine Einigung und eine baldige Regierungsbildung.

„Eine Minderheitsregierung oder Neuwahlen sind die Ultima Ratio. Unser Grundgesetz sieht eben vor, dass sie erst dann in Betracht kommen, wenn alle anderen Möglichkeiten der Regierungsbildung ausgeschöpft sind“, sagte Steinmeier dem Nachrichtenmagazin Focus.

„Der Bundespräsident hat die Aufgabe, auf die Verfassungslage hinzuweisen und, falls nötig, auch Brücken zu bauen. Ob sich jedoch die Partner auf dieser Brücke treffen wollen, ist nicht Sache des Bundespräsidenten, sondern der Parteien.“

Steinmeier machte deutlich, es sei „schlecht um eine Demokratie bestellt, wenn die Parteien Angst davor haben, Kompromisse zu schließen. Gerade die Volksparteien stehen heute –in einer sich fragmentierenden Gesellschaft, die vollkommen anders kommuniziert als noch vor zehn Jahren, und bei schrumpfender Milieubindung –vor ganz anderen Herausforderungen.“

Der Bundespräsident stellte auch die Integrationskraft der Volksparteien heraus: „Wir sollten uns immer an die besondere Integrationskraft erinnern, die die Volksparteien in mittlerweile 70 Jahren bundesdeutscher Geschichte entfaltet haben.“

Es gebe, auch in manchen Medien, die Neigung, Dinge sehr schnell über Bord zu werfen, erklärte Steinmeier. „Und das ohne eine wirkliche Idee davon zu haben, womit wir denn kompromissbereite und zur Zusammenarbeit fähige Parteien ersetzen sollten.“

Außerdem erklärte Steinmeier: „Die Bürgerinnen und Bürger erwarten vier Monate nach der Bundestagswahl zu Recht Ergebnisse. Als Bundespräsident ist es aber gerade nicht meine Aufgabe, Parteien zusammenzuzwingen, sondern auf die Verfassungslage hinzuweisen.“

Artikel 63 des Grundgesetzes regele das Verfahren zur Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers. Und erkennbar werde dort auch die Verfassungsarchitektur, wonach Minderheitsregierung und Neuwahlen die Ausnahme und nicht die Regel seien.

„70 Jahre lang mussten wir uns nicht mit dieser Frage beschäftigen. Koalitionen kamen nach jeder Bundestagswahl recht zügig zustande. Dass das jetzt zum ersten Mal anders ist, überrascht viele und verunsichert auch“, so Steinmeier. (dts)



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