Steinmeier hat neues Klimaschutzgesetz ohne einklagbare Einzelziele unterschrieben

Es wird künftig das Gesamte beim Klimaschutz betrachtet, nicht die einzelnen Sektoren wie Verkehr oder Landwirtschaft: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das neuen Klimaschutzgesetz unterschrieben.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das neue Klimaschutzgesetz unterschrieben. Damit muss nun Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) doch kein Sofortprogramm mit Klimamaßnahmen in seinem Bereich vorlegen.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das neue Klimaschutzgesetz unterschrieben. Damit muss nun Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) doch kein Sofortprogramm mit Klimamaßnahmen in seinem Bereich vorlegen.Foto: Sven Hoppe/dpa
Epoch Times15. Juli 2024

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das von Umweltverbänden kritisierte neue Klimaschutzgesetz unterschrieben. Es kann damit nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten.

Für Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) kommt die Ausfertigung der Gesetzesnovelle in letzter Minute. Wäre sie nicht erfolgt, hätte er noch am Montag ein Sofortprogramm für mehr Klimaschutz im Verkehrsbereich vorlegen müssen.

Nach der Novelle soll es künftig eine mehrjährige und sektorenübergreifende Gesamtbetrachtung des Treibhausgasausstoßes geben. Dieser soll dort gemindert werden, wo die größten Einsparpotenziale liegen.

Es wird das Gesamte betrachtet, nicht die Sektoren

Damit entfällt die bisherige sektorale Betrachtungsweise. Davon profitiert unter anderem der Verkehrsbereich, weil dieser die Klimaziele bisher nie erreicht hat.

Der Expertenrat für Klimafragen hat zuletzt im April festgestellt, dass der Verkehrssektor sein jährliches Ziel erneut verfehlt und deutlich mehr Treibhausgase ausgestoßen hat als vorgesehen. An den Klimazielen selbst ändert die Novelle nichts. Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral werden.

Anders als bisher geht es auch nicht mehr um einen Rückblick, sondern um die Prognosen für das Erreichen der Ziele bis 2030 beziehungsweise später für 2040.

Keine evidente Verfassungswidrigkeit

Das Gesetz war vom Bundestag Ende April beschlossen worden und hatte Mitte Mai den Bundesrat passiert. Die Prüfung des Gesetzes auf seine Verfassungsmäßigkeit durch das Bundespräsidialamt dauerte ungewöhnlich lang.

Das Bundespräsidialamt teilte am Montag mit, im Mittelpunkt der Prüfung habe die Vereinbarkeit mit den Vorgaben gestanden, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimaschutzbeschluss vom März 2021 aufgestellt hat. „In seiner Prüfung ist der Bundespräsident zu dem Ergebnis gekommen, dass evidente Verfassungswidrigkeit nicht gegeben ist“, hieß es in einer Mitteilung.

Es drohen Klagen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte Steinmeier aufgefordert, die Unterschrift unter dem Gesetz zu verweigern. Der Verband hatte nach eigenen Angaben ein 18-Seiten-Schreiben an den Bundespräsidenten geschickt, in dem er die aus seiner Sicht bestehenden Verfassungsverstöße in dem Gesetz dokumentierte.

Die DUH hat bereits eine Verfassungsklage gegen das neue Klimaschutzgesetz angekündigt. Die Organisation kritisiert unter anderem, dass damit in der laufenden Legislaturperiode überhaupt keine Verpflichtung mehr zu zusätzlichen Anstrengungen für ein Einhalten der deutschen Klimaziele bestehen würde.

Auch weitere Organisationen und Initiativen haben deswegen mit Klagen gedroht, darunter der Umweltverband BUND und Fridays for Future (FFF). (dpa/afp/red)



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