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Statistisches Bundesamt: Sonderauswertung zu Sterbefallzahlen des Jahres 2020

Nur im April lag die Zahl der in Deutschland Verstorbenen mit derzeit etwa 83 500 gemeldeten Fällen über dem Durchschnitt der Vorjahre (+9 %), zeigt eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes. In den anderen Monaten ist kein auffälliger Anstieg der Sterbefallzahlen im Vergleich zu den Vorjahren erkennbar.

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Flugzeug am Flughafen mit Covid-19-Warnschild. (Symbolbild)

Foto: iStock

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Das Statistische Bundesamt veröffentlichte am 31. Juli die aktuelle Statistik zu Sterbefällen im 1. Halbjahr 2020. Es zeigen sich darin die typischen Schwankungen während der Grippezeit von ungefähr Mitte Dezember bis Mitte April, wobei die Zahlen bis zum 5. Juli 2020 ausgewertet wurden.
Im März 2019 starben etwa 86 500 Menschen. Im März 2018, also in einem Jahr, als die Grippewelle besonders heftig ausfiel, waren es 107 100. Auch ohne Corona-Pandemie können die Sterbefallzahlen demnach in der typischen Grippezeit stark schwanken, schreibt das Bundesamt. Von diesen Schwankungen sind insbesondere die Sterbefallzahlen in der Altersgruppe ab 65 Jahren betroffen.
Die Auswirkungen der Grippewelle im Jahr 2020 waren den vorläufigen Sterbefallzahlen zufolge im Vergleich zu den Vorjahren sehr gering ausgeprägt. Im Januar 2020 starben nach der vorläufigen Auszählung knapp 85 300 Menschen.
Im Februar 2020 waren es etwa 79 800 Personen. Auch im März 2020 mit insgesamt etwa 87 200 Sterbefällen ist bei einer monatsweisen Betrachtung kein auffälliger Anstieg der Sterbefallzahlen im Vergleich zu den Vorjahren erkennbar.

Nur im April erhöhte Werte: Neun Prozent mehr Gestorbene als im Vorjahr

Im April lag die Zahl der Gestorbenen allerdings mit derzeit etwa 83 500 gemeldeten Fällen deutlich über dem Durchschnitt der Vorjahre (+9 %).
Die Zahlen im Mai mit 75 300 und Juni mit 71 100 Gestorbenen liegen im Bereich der Durchschnitte der Vorjahre.

Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes am 31. Juli 2020 zu den Sterbefällen des 1. Halbjahres 2020. Die rote Linie kennzeichnet die Sterbefälle durch COVID-19. Für die Jahre 2019 und 2020 werden erste vorläufige Daten dargestellt. Ein Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 beinhaltet folglich sowohl endgültige als auch vorläufige Daten.

Foto: Screenshot/www.destatis.de

 
Betrachtet man die Entwicklung nach Kalenderwochen, so zeigen sich von der 13. bis zur 18. Kalenderwoche (23. März bis 3. Mai) erhöhte Sterbefallzahlen im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019.
In der 15. Kalenderwoche (6. bis 12. April) war die Abweichung mit 14 % über dem vierjährigen Durchschnitt am größten. Auch die Zahl der COVID-19-Todesfälle, die beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet werden, erreichte in dieser Woche ihren Höchststand.
Ab der 19. Kalenderwoche (4. bis 10. Mai) lagen die Sterbefallzahlen nach der vorläufigen Auszählung bis einschließlich der aktuellen Daten für die 27. Kalenderwoche (29. Juni bis 5. Juli) wieder im Bereich des Durchschnitts der Vorjahre oder schwankten darum.
Die Zahl der Sterbefälle kann sich durch Nachmeldungen noch leicht erhöhen. Damit könnte der Durchschnitt auch dann, wenn er aktuell etwas unterschritten wird, noch erreicht oder überschritten werden.
Nach Auskunft des Robert-Koch-Instituts werden alle Todesfälle von Patienten, bei denen eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde, als Corona-Tote gewertet. Vorerkrankungen werden nicht berücksichtigt, daher können auch durch Autounfälle Verstorbene „Corona-Tote“ sein, sofern sie positiv getestet wurden. Bei der Influenza ist das anders.

Methodische Hinweise

Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf das Sterbedatum, nicht auf das Meldedatum. Da die gemeldeten COVID-19-Todesfälle vom RKI ebenfalls nach Sterbedatum veröffentlicht werden, ist ein zeitlicher Vergleich mit den vorläufigen Gesamt-Sterbefallzahlen möglich. Das RKI berücksichtigt bei dieser Zählung ausschließlich Fälle, bei denen Alter, Geschlecht und Sterbedatum bekannt sind.
Bei den vorläufigen Daten handelt es sich um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten.
Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind aktuelle Aussagen zur Zahl der Sterbefälle mit einem Verzug von etwa vier Wochen möglich. Durch die verzögerten Meldungen werden sich die ersten Ergebnisse für das Jahr 2020 noch leicht erhöhen.
(ks/mit Material des Statistischen Bundesamtes)

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