„Starke Mehrbelastung“ – Gewerkschaft der Polizei kritisiert Cannabis-Gesetzentwurf

Kiffen ja, aber mit Einschränkungen und nicht nahe Schulen, Kitas, und Co. – so plant es das Bundesgesundheitsministerium. Doch die GdP äußert Bedenken mit Blick auf die konkrete Umsetzbarkeit.
Cannabis-Rauch liegt über einer Demonstration für die Legalisierung der Droge - in der Debatte um Modellregionen für die kontrollierte Abgabe meldet man sich aus Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerium zu Wort.
Cannabis-Rauch liegt über einer Demonstration für die Legalisierung der Droge - in der Debatte um Modellregionen für die kontrollierte Abgabe meldet man sich aus Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerium zu Wort.Foto: Annette Riedl/dpa
Epoch Times1. August 2023

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürchtet durch die Cannabis-Pläne der Bundesregierung eine starke Mehrbelastung. Dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums fehle es an Präzision und Weitsicht, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

„An keiner Stelle des Papiers wird deutlich, wie der zu erwartende erhöhte technische und personelle Aufwand der Polizei und anderer Behörden gestemmt werden soll.“ Poitz sagte: „Ich hoffe nicht, dass das Bundesgesundheitsministerium glaubt, unsere Kollegen würden die geforderte 200-Meter-Distanz zwischen einem Konsumenten und einer Kita mit dem Zollstock nachmessen.“

Nach den Plänen sollen grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden. In der Öffentlichkeit darf in einem Abstand von bis zu 200 Metern zu Schulen, Kitas, Spiel- oder Sportplätzen nicht gekifft werden. (dpa)



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