Stallpflicht für Geflügel ab 20. Februar

Nach neuer Risikobewertung bei näher rückender Vogelgrippe - Seehofer verschärft Vorbeugemaßnahmen
Titelbild
Legehennen der Gattung "Lohmann braun" drängen sich in ihrem Stall auf einem Geflügelhof in Eppingen bei HeilbronnFoto: AP Photo/Thomas Kienzle
Epoch Times14. Februar 2006

Berlin – Hühner, Enten, Gänse und anderes Federvieh muss in Deutschland nun bereits ab dem 20. Februar im Stall gehalten werden. Wegen des Heranrückens der Vogelgrippe entschied Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer am Dienstag, die für den 1. März vorgesehene Stallpflicht vorzuziehen. Außerdem werden Geflügelmärkte weitgehend verboten. Mit den Ländern wurde vereinbart, aktiv nach verendeten Schwänen zu suchen. Seehofer riet auch, tote Tiere nicht mit bloßen Händen anzufassen.

Von dem Aufstallungsgebot in Deutschland sind nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes rund 13 Millionen Vögel betroffen. Die Stallpflicht soll laut Seehofer voraussichtlich bis Ende April gelten. Er begründete die Maßnahmen mit einem «deutlich erhöhten Risiko der Einschleppung» des Vogelgrippevirus. Es müsse damit gerechnet werden, dass die Einschleppung über Wildvögel erfolgen könne. «Unser Ziel ist es, die Nutztiere zu schützen, und natürlich auch die Menschen», sagte er.

Der Bauernverband begrüßte die Vorsorgemaßnahme als sinnvoll angesichts mehrerer Vogelgrippefälle in der Europäischen Union. Am Wochenende waren an Vogelgrippe verendete Schwäne in Italien und Griechenland entdeckt worden. Außerdem wurde in Slowenien an der Grenze zu Österreich ein toter Schwan gefunden. Ob auch er an H5N1 verendet ist, war zunächst noch nicht klar.

Mit solchen Entdeckungen müsse auch in Deutschland gerechnet werden, sagte Seehofer. Deshalb solle im Rahmen des Wildvogelmonitorings besonders auf Schwäne geachtet werden. Diese Tiere seien anscheinend sehr empfänglich für den gefährlichen Erreger H5N1. Ein Experte des Landwirtschaftsministeriums, Bernhard Kühnle, betonte, dass Tauben hingegen keine Gefahr bei der Weiterverbreitung des Virus darstellten.

Vorwurf des Aktionismus zurückgewiesen

Seehofer wies den Vorwurf des «Aktionismus» von Seiten deutscher Biobauern vehement zurück. «Es gilt die Grundregel: Im Zweifel für die Sicherheit.» Der Vorsitzende des Anbauverbandes Bioland, Thomas Dosch, hatte statt einer pauschalen Stallpflicht verlangt, die Kontrollen an den Grenzen zu verschärfen. Nach wie vor gehe von wilden Zugvögeln nur eine geringe Gefahr aus. «Viel gefährlicher sind die illegalen Importe aus Ländern, in denen die Vogelgrippe grassiert», betonte Dosch.

Nach Angaben Doschs sind Ökolandwirte besonders von der Stallpflicht betroffen. Auf einen mittelgroßen Betrieb kämen deswegen Kosten zwischen 5.000 und 15.000 Euro zu. Damit müssten etwa Foliengewächshäuser gekauft werden, um die Tiere, die sonst im Freien leben, unterzubringen. Dosch bemängelte, dass der Staat trotz mehrmaliger Appelle den Landwirten bei der Bewältigung der Kosten bislang nicht finanziell helfe.

Er wisse um die Beeinträchtigung, die die Stallpflicht mit sich bringe, sagte Seehofer. Die Schäden nach dem Ausbruch einer Seuche wären aber weitaus größer für die Betroffenen. «Ökonomische Fragen dürfen keine Rolle spielen. Es geht um eine gefährliche Tierseuche und potenzielle Gefahren für die Menschen.» Der CSU-Politiker fügte hinzu: «Es ist eine Besorgnis erregende Entwicklung, mit welchen Tempo sich das Virus ausbreitet – und zwar auf uns zu.»



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