Städte gegen automatische Massenüberwachung von Diesel-Fahrern
Bei der Kontrolle von Diesel-Fahrverboten haben die Kommunen Bedenken gegen eine Massenüberwachung von Autofahrern über eine automatische Erfassung von Nummernschildern geäußert und vor Verstößen gegen den Datenschutz gewarnt.
„Dauerhaft Erfassungssäulen und Kameras im Straßenraum aufzustellen, dem stehen die Städte kritisch gegenüber“, sagte Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der „Süddeutschen Zeitung“ vom Mittwoch. Geräte wie bei Maut-Kontrollen auf Autobahnen gebe es in Städten gar nicht.
Den Ordnungsbehörden und der Polizei fehle bisher „jegliche Technik für eine automatische Fahrzeugerfassung, so sie denn datenschutzrechtlich zulässig wäre“, sagte Dedy weiter. Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes will die Bundesregierung künftig eine elektronische Massenüberwachung ermöglichen, um die Einhaltung von Fahrverboten zu kontrollieren, wie sie zuletzt in immer mehr Städten angeordnet worden waren.
Der Entwurf passierte Anfang November das Kabinett und muss nun in Bundestag und Bundesrat. Dabei geht es darum, dass die zuständigen Behörden für Kontrollen bestimmte Daten von Fahrzeugen erheben, speichern und verwenden sowie auf das Zentrale Fahrzeugregister zugreifen können.
Landesbehörden könnten dann künftig Bilder von Fahrzeugen, Ort und Zeit der Aufnahme speichern. Die Daten würden automatisch mit dem öffentlichen Fahrzeugregister verglichen. Dieselsünder ließen sich so massenhaft und vollautomatisch aufspüren.
Aus der Opposition kommt dennoch scharfe Kritik. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“, er halte den Vorschlag für eine automatische Fahrverbotsüberwachung für „total problematisch“. Er warnte vor einem „Datenschutzchaos“. Zumal es mit der blauen Plakette für saubere Fahrzeuge eine „einfache Lösung“ gebe.
Auch auf Landesebene stieß der Plan auf Kritik. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) gab zu bedenken, dass die Polizei bei schwerster Kriminalität keine Mautdaten nutzen dürfe, für Fahrverbote Kennzeichendaten aber genutzt werden sollten. „Darüber wird noch intensiv zu reden sein“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“.
Das Bundesverkehrsministerium wies die Kritik demnach zurück. Justiz- und Innenministerium sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hätten dem Entwurf zugestimmt. Die Daten würden ohne Verstoß sofort gelöscht. (afp)
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