Staatstrojaner: Bundespolizei erhält mehr Rechte zur Überwachung der Telekommunikation
Die Bundespolizei hat künftig mehr Kompetenzen: Der Bundestag billigte am Donnerstag ein Gesetz der großen Koalition, mit denen die Behörde neuen Befugnisse zur „Gefahrenabwehr“ erhält. Die Neuregelung ermöglicht die Überwachung digitaler Kommunikation wie etwa SMS oder E-Mails im Rahmen der umstrittenen Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ).
Der Staatstrojaner kann dem Gesetz zufolge eingesetzt werden, wenn dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit in Deutschland geboten ist. Dass die Bundespolizei nunmehr auch die umstrittene Quellen-TKÜ betreiben darf, wird von FDP und Grünen heftig kritisiert.
„Heute ist ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte“, sagte der FDP-Politiker Konstantin Kuhle. Die für die Überwachung erforderliche Nutzung von Sicherheitslücken gefährde die mehr als 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger zusätzlichen Gefahren aus, warnte Irene Mihalic (Grüne). Ulla Jelpke (Linke) äußerte die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung kassieren werde.
Zudem ermächtigt das neue Gesetz die Bundespolizei, Aufenthaltsverbote von bis zu drei Monaten auszusprechen, wenn anzunehmen ist, dass der Betroffene eine bestimmte Straftat von erheblicher Bedeutung begehen könnte. Auch Rechte der Polizei zur Erleichterung von Abschiebungen werden erweitert.
Zugleich werden die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2016 angepasst.
Mit dem neuen Gesetz sollen die „besonderen Fähigkeiten und die herausragende Stellung der Bundespolizei“ an die technische Entwicklung sowie an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Gefahrenlagen angepasst werden, wie es zur Begründung heißt. (afp)
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