Staatsanwaltschaft prüft Verdacht der Volksverhetzung gegen Höcke
Wegen einiger Äußerungen in einer 30-minütige Rede von Björn Höcke hat die Staatsanwaltschaft Dresden einen Prüfvorgang wegen Volksverhetzung gegen Thüringens AfD-Chef eingeleitet. Darin bezeichnete der Politiker Deutschland unter anderem als "Irrenhaus".

Björn Höcke, AfD-Chef in Thüringen und Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag.
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat einen Prüfvorgang wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke eingeleitet. „Der Prüfvorgang bezieht sich auf die gesamte Pegida-Rede von diesem Montag“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben).
Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Lorenz Haase liegt bislang eine Strafanzeige gegen Höcke vor. Es geht um den Verdacht der Volksverhetzung im Zusammenhang mit der Rede.
Der Wortführer der AfD-Gruppierung „Der Flügel“ hatte die Bundesrepublik unter anderem als „Irrenhaus“ bezeichnet. Höcke hielt die Rede am Montag.
Wörtlich soll Höcke laut RND gesagt haben: „Die Herrschaft der verbrauchten Parteien und Eliten muss abgelöst werden, und wir werden sie ablösen. Das Land steht Kopf. Wir müssen es wieder auf die Füße stellen, wir müssen das Unterste wieder nach unten stellen. Wir werden diesen Kampf gemeinsam führen und gemeinsam gewinnen.“
Wenn die AfD an der Macht sei, werde man „die sogenannte Zivilgesellschaft, die sich aus Steuergeldern speist, leider trockenlegen müssen“, kündigte Höcke an. Ein formelles Ermittlungsverfahren kann die Staatsanwaltschaft zurzeit nicht gegen Höcke einleiten. Zuvor müsste der Thüringer Landtag die Immunität des Landtagsabgeordneten aufheben. (dts)
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