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„Spiegel“: Früherer SS-Buchhalter Oskar Gröning ist tot

Am Freitag starb der frühere SS-Buchhalter Oskar Gröning (96). Er war zu vier Jahren Haft verurteilt wurden.

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Der Angeklagte Oskar Gröning (M) mit seinen Anwälten im Gerichtssaal in Lüneburg.

Foto: Ronny Hartmann/dpa

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Der als „Buchhalter von Auschwitz“ bekanntgewordene frühere SS-Mann Oskar Gröning soll nach einem Schreiben seines Anwaltes tot sein. Der 96-Jährige sei danach am Freitag in einem Krankenhaus gestorben, sagten dazu Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums und der Staatsanwaltschaft Hannover am Montagabend.
Eine unabhängige Bestätigung lag zunächst nicht vor. Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet. „Ich möchte dazu nichts sagen, es aber auch nicht dementieren“, sagte Grönings Anwalt Hans Holtermann auf Anfrage.
Gröning war zu vier Jahren Haft verurteilt worden, ein Gnadengesuch wurde im Januar vom Oberstaatsanwalt Lüneburg abgelehnt.
Das OLG ging den Angaben zufolge auf Grundlage von Sachverständigengutachten davon aus, dass Gröning trotz seines hohen Alters hafttauglich ist. Es verstoße zudem nicht gegen Grundrechte des Verurteilten, ihn die Strafe antreten zu lassen.
„Es sei die Pflicht des Staates, das Vertrauen der Bürger in die Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen zu schützen und die Gleichbehandlung aller in Strafverfahren rechtskräftig Verurteilten zu gewährleisten, so das OLG.
Gröning war Mitglied der Waffen-SS und gehörte von 1942 bis 1944 zum Verwaltungspersonal des Konzentrationslagers Auschwitz, wo er in der sogenannten Häftlingsgeldverwaltung tätig war.
Die Anklage beschränkte sich auf die Zeit der sogenannten Ungarn-Aktion. Dabei sollen im Frühsommer 1944 innerhalb von knapp zwei Monaten weit mehr als 400.000 Juden aus Ungarn nach Auschwitz verschleppt und meist sofort ermordet worden sein.
Gröning sortierte das bei den Opfern gefundene Geld und leitete es nach Berlin weiter. Zudem bewachte er in einigen Fällen das Gepäck der Deportierten auf der sogenannten Rampe. Im Prozess gestand Gröning umfassend und bekundete mehrfach seine Reue.
Der Fall Gröning führte durch dessen Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) dazu, dass erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord im KZ Auschwitz höchstrichterlich bestätigt wurde. Nach lange Zeit geltender Rechtsauffassung musste NS-Verbrechern zuvor im Einzelfall nachgewiesen werden, dass sie selbst getötet hatten. (afp)

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