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Bund und Länder beraten

Spahn will bundeseinheitliche Linie bei Lohnersatzleistung für Ungeimpfte

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Foto: Andreas Gora - Pool/Getty Images

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Im Streit um die Entschädigung für Verdienstausfälle von Ungeimpften, die sich in Quarantäne begeben müssen, wollen Bund und Länder eine gemeinsame Regelung vorlegen.
„Wir versuchen, mit den Ländern eine gemeinsame Linie bei der Lohnersatzleistung zu finden“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der „Rheinischen Post“. Demnach wollen die Gesundheitsminister der Länder am Mittwoch kommender Woche eine übergreifende Einigung erzielen.
Für diesen Tag ist eine Videokonferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern angesetzt. Bei der Neuregelung geht es um einen Passus im Infektionsschutzgesetz. Demnach bekommen Menschen, die auf behördliche Anweisung in häusliche Isolation müssen, dadurch nicht arbeiten können und keinen Lohn mehr erhalten, eine staatliche Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls.

„Wer sich nicht impft, muss das akzeptieren“

Keine Entschädigung erhält laut Gesetz allerdings, wer den Ausfall durch Inanspruchnahme einer empfohlenen Schutzimpfung hätte vermeiden können. Bisher wurde in diesen Fällen trotzdem gezahlt, nicht zuletzt, weil in der Vergangenheit nicht genügend Corona-Impfstoff zur Verfügung stand.
Einige Bundesländer haben allerdings inzwischen ein Ende der Lohnersatzleistungen beschlossen – oder ziehen dies in Erwägung. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist davon unabhängig.
Für eine bundeseinheitliche Regelung warb Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Es müsse klar sein: „Es gibt nur eine Entschädigung, wenn es für den Betroffenen unvermeidbar war“, stellte er sich „Handelsblatt“ hinter die Forderung nach Einschränkungen für Ungeimpfte. Allerdings solle man eine solche Neuregelung „nicht überstürzen“.
Im öffentlichen Bereich, wo der Zugang für alle nötig ist, soll laut Bouffier künftig ein Schnelltest für Ungeimpfte nicht mehr genügen. Er gehe davon aus, dass „ein PCR-Test nötig sein wird“, sagte der CDU-Politiker weiter dem „Handelsblatt“. Zudem halte er es für richtig, wenn private Unternehmen Ungeimpften den Zugang in ein Geschäft verwehren. „Wer sich nicht impft, muss das akzeptieren.“

Juristen warnen vor einer „unzulässigen Rückwirkung“

Unter Juristen ist der mögliche Wegfall der Lohnersatzleistung für Ungeimpfte umstritten. Der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza sagte dem „Handelsblatt“, er halte ein solches Vorgehen für machbar.
Allerdings müsse Nichtgeimpften bis zur Umsetzung eine hinreichende Frist gewährt werden, sich doch noch impfen zu lassen. „Ohne eine solche Übergangsregelung würde die Sanktion eine unzulässige Rückwirkung entfalten“, warnte Pestalozza. Auch dürften bei Betroffenen keine medizinischen Gründe gegen eine Impfung sprechen.
Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhardt hält dagegen einen Stopp von Quarantäne-Entschädigungen nicht generell für zulässig. Möglich wäre dies nach seiner Auffassung nur, wenn sich Ungeimpfte zudem „bewusst“ an einen Corona-Hotspot begeben. Als Beispiel nannte der Jurist im „Handelsblatt“ Reisen in ein Corona-Hochinzidenzgebiet. (afp/dl)

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