Spahn kritisiert: Kompromisslos für das Leben von Tieren – aber Werbung für Abtreibung befürworten?

Der Bundesgesundheitsminister hat die Gegner des Werbeverbots für Abtreibungen scharf kritisiert und sich gegen eine Änderung der bestehenden Regelung ausgesprochen.
Titelbild
Abtreibungsklinik.Foto: meenon/iStock
Epoch Times18. März 2018

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die Gegner des Werbeverbots für Abtreibungen scharf kritisiert und sich gegen eine Änderung der bestehenden Regelung ausgesprochen.

Spahn sagte der „Bild am Sonntag“:

Mich wundern die Maßstäbe: Wenn es um das Leben von Tieren geht, da sind einige, die jetzt für Abtreibungen werben wollen, kompromisslos.“

In der Debatte um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche werde hingegen „manchmal gar nicht mehr berücksichtigt, dass es um ungeborenes menschliches Leben geht“.

Beim Thema Abtreibungen sei vor vielen Jahren „ein mühsamer gesellschaftlicher Kompromiss“ gefunden worden, sagte Spahn. „Ich warne davor, diesen jetzt leichtfertig zu gefährden.“

Schwangerschaftsabbrüche seien „keine ärztliche Leistung wie jede andere – und selbst für die gelten bei der Werbung strenge Regeln“, hob der neue Gesundheitsminister hervor.

Neue Kompromisslösungen werden gesucht

Die mit der Union regierende SPD hatte diese Woche darauf verzichtet, ihren Gesetzentwurf zur Streichung des Werbeverbots im Bundestag zur Abstimmung zu stellen. Als Kompromisslösung soll nun die neue Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) einen Gesetzentwurf zur Reform des Strafrechtsparagrafen 219a vorlegen, wie SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles am Mittwoch sagte.

CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer erklärte sich in der „Bild am Sonntag“ zu Änderungen bereit. „Sollte es bei der derzeitigen Rechtslage Informationslücken geben, werden wir sicher eine Lösung finden, dass Frauen einen noch besseren Zugang zu allen nötigen Informationen bekommen“, sagte sie der Zeitung.

Eine „Aufweichung des Werbeverbots“ für Schwangerschaftsabbrüche stehe für die Union aber nicht zur Diskussion.

Auslöser für die Debatte um den Paragrafen 219a war ein Gerichtsurteil vom vergangenen Jahr. Eine Gießener Ärztin war zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage per Link über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion