Söder für Impfpflicht ab zwölf Jahren – Einzelhandel beklagt Milliardeneinbußen
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will nach seinem Vorstoß für eine Impfpflicht bereits ab zwölf Jahren nun die Empfehlungen des von der Ministerpräsidentenkonferenz beauftragten Ethikrats zu einer Impfpflicht akzeptieren. „Ich finde es gut, wenn am Ende der Ethikrat einen Vorschlag macht“, sagte Söder am Donnerstag in München vor Journalisten.
Die Bund-Länder-Runde zur Coronalage hatte es zuvor begrüßt, dass der Bundestag über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Zuvor soll nach dem Willen der Runde der Ethikrat hierzu bis zum Jahresende eine Empfehlung erarbeiten.
Söder warb aber erneut dafür, bereits die Altersgruppe ab zwölf Jahre bei einer Impfpflicht mit einzubeziehen. Wenn die vorgesehene Impfpflicht erst ab 18 Jahren greife, drohten die Jüngeren ab zwölf Jahren in eine Endlosschleife mit Einschränkungen zu kommen. Außerdem sei die Impfpflicht in keiner Altersgruppe leichter umzusetzen als bei den Schulkindern.
Söder zeigte sich insgesamt zufrieden mit den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz. „Damit können die Länder und damit kann auch Bayern in der Notlage reagieren.“ Der Streit der vergangenen Wochen über das Infektionsschutzgesetz der geplanten Ampelloalition sei damit für ihn erledigt.
Allein einen Wermutstropfen gebe es für ihn, sagte der CSU-Vorsitzende. Dies sei, dass keine endgültige Einigung über Geisterspiele beim Fußball gegeben habe. „Wir bleiben dabei, wir halten Geisterspiele für sinnvoll, wir werden das auch im bayerischen Kabinett umsetzen“, sagte Söder. Er begründete dies damit, dass mit Spielen der Fußballbundesliga auch immer Reiseverkehr von tausenden Fans verbunden sei.
Auf Beschluss von Bund und Ländern dürfen an Großveranstaltungen im Freien höchstens 15.000 Zuschauer teilnehmen, bei Indoorveranstaltungen höchstens 5.000.
Handelsverband: 2G im Einzelhandeln ist verfassungswidrig
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat den Beschluss von Bund und Ländern zur bundesweiten Einführung einer 2G-Regelung im Einzelhandel scharf kritisiert. 2G für weite Teile des Handels sei „unnötig und schädlich“, erklärte der HDE am Donnerstag. Die Vorgaben sehe der Verband als „verfassungswidrig und nicht zielführend bei der Bekämpfung der Pandemie“ an.
Der HDE beklagte, dass die Branche durch die Regelung „im wichtigen Weihnachtsgeschäft schwer getroffen“ werde. Nötig seien deshalb „sofortige Nachbesserungen bei den Wirtschaftshilfen“.
Auch der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) hob am Donnerstag hervor, dass der Einzelhandel „auch rückblickend betrachtet“ kein Pandemietreiber sei. „Kontaktbeschränkungen sind richtig und wichtig, aber pauschale 2G-Beschränkungen sind in diesen beiden stark gebeutelten Branchen wirkungslos und treffen die Falschen“, erklärte der geschäftsführende DMB-Vorstand Marc Tenbieg mit Blick auf Handel und Gastronomie.
Einzelhandel und Gastgewerbe drohen Milliardeneneinbußen
Eine umfassende Anwendung der 2G-Regel in der Corona-Pandemie dürfte nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) zu massiven Einbußen im Einzelhandel und im Gastgewerbe führen.
„Wir gehen davon aus, dass 2G beim stationären Einzelhandel zu Umsatzeinbußen im Dezember von etwa 5,3 Milliarden Euro führen würde“, sagte IW-Experte Christian Rusche. Auch in Gastronomie und Hotellerie sei die Lage „prekär“.
Eine flächendeckende Einführung von 2G würde die Unternehmen im zweiten Jahr in Folge im „wichtigen Weihnachtsgeschäft“ treffen, sagte Rusche weiter. Insbesondere kleine Betriebe würden von den Maßnahmen hart getroffen. „Vieles spricht dafür, dass zahlreiche Inhaber überlegen würden, ob es sich noch lohnt, das Geschäft zu öffnen.“
Zusätzlich entstehe den Unternehmen Aufwand durch Einlasskontrollen. Auch im Gastgewerbe sei deshalb fraglich, ob Unternehmer ihre Betriebe dann in den Wintermonaten geöffnet ließen. (afp/dl)
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