Sensburg will Beschwerde gegen Snowden-Urteil des BGH

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Mediennutzer betrachtet das Ergebnis der Google-Bildersuche zu Edward SnowdenFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times22. November 2016

Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages, Patrick Sensburg (CDU), hat dafür plädiert, gegen den jüngsten Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) zu einer möglichen Vernehmung des einstigen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden Beschwerde einzulegen. Der BGH hatte entschieden, der Ausschuss müsse die Bundesregierung förmlich um Amtshilfe ersuchen, um die Vernehmung in Deutschland zu ermöglichen: Bisher hatte die Ausschussmehrheit aus Union und SPD dies abgelehnt, weil die Regierung Snowden nicht zusagen wollte, dass er hier vor dem Auslieferungsersuchen der USA sicher ist. „Ich kann mir vorstellen, dass die Koalition Beschwerde einlegt“, sagte Sensburg dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwochsausgabe).

„Ich würde das machen. Denn ich hätte gern ein rechtlich sauberes Urteil.“ Er beklagte, dass es der Entscheidung an einer Begründung fehle und fügte hinzu: „Außerdem steht da, die Mehrheit müsse Ja sagen. Doch auch der BGH kann einen Abgeordneten nicht zwingen, für etwas zu stimmen. Da fühle ich mich in meinem Recht als freier Abgeordneter eingeschränkt. Deshalb ist der Beschluss rechtlich falsch.“ Über eine Beschwerde, so der CDU-Politiker, würden die Obleute der Koalition am Mittwoch entscheiden. (dts)



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