Sensburg hält AfD-Klage gegen Verfassungsschutz für aussichtslos
Der CDU-Sicherheitspolitiker Patrick Sensburg sieht die AfD mit ihrer Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auf verlorenem Posten. Über eine mögliche Beobachtung der Partei werde seit Monaten diskutiert auch in den Medien, sagte Sensburg dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). „Die Landesverfassungsschutzämter haben dem Bundesverfassungsschutz zugeliefert und im gemeinsamen Verfassungsschutzverbund wurde dann entschieden, die AfD zum Prüffall zu machen“, so Sensburg weiter.
Durch diese öffentliche Aufmerksamkeit sei es wichtig gewesen, „dass der Bundesverfassungsschutz Klarheit über den Umfang der Überprüfung schafft“. Dies sei auch im Sinne der AfD, denn es sei klargestellt worden, dass die AfD „nur“ ein Prüffall sei und nicht unter Beobachtung stehe.
„Die Klage der AfD hat damit nach meiner Meinung keine Aussicht auf Erfolg“, so der CDU-Politiker weiter. Die Information der Öffentlichkeit durch den Bundesverfassungsschutz sei „hiernach sogar geboten“ gewesen und „auch im Interesse der AfD“, sagte Sensburg.
Der SPD-Bundesvize Ralf Stegner sagte zum juristischen Vorgehen der AfD: „In dem Staat, den diese Leute sich wünschen, wäre so eine Klage verboten.“ Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz nannte die Stoßrichtung der AfD-Klage kurios. Es sei das gute Recht der AfD zu versuchen, eine bestimmte Frage gerichtlich prüfen zu lassen. „Das gilt auch, wenn das verfolgte Begehren der AfD, das Bundesamt für Verfassungsschutz auf mehr Intransparenz verklagen zu wollen, eher kurios anmutet“, sagte von Notz dem „Handelsblatt“.
Das Bundesamt habe seine Entscheidung „ausführlich und nachvollziehbar“ begründet. „Es gibt ein hohes öffentliches Interesse an der Frage, wie die zuständige Behörde das Agieren der AfD einschätzt“, so der Grünen-Politiker weiter. Denn vor dem Hintergrund der Deutschen Geschichte wisse man, „dass sich auch Verfassungsfeinde mit dem Deckmantel einer politischen Partei tarnen können, um am Ende die Demokratie zu zerstören bei deren Wahlen sie antreten.“ (dts)
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