Schwerverbrecher wandern nach Deutschland ein – hier bekommen sie Asyl
Die laissez-faire geführte Asylpolitik Deutschlands mit seinen offenen Grenzen lockt auch Schwerverbrecher aus den verschiedensten Ländern der Welt an. So berichtete die „Bild-Zeitung“ kürzlich von 13 Fällen wo Asylbewerber bei der Anhörung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angaben entweder Menschen gefoltert, vergewaltigt oder ermordet zu haben.
Die Geständnisse führen in der Regel dann dazu, dass das Asylverfahren gestoppt wird und stattdessen eine Prüfung des Sachverhalts durch die entsprechende Strafverfolgungsbehörde startet. Wird in einer Prüfung die Plausibilität der Angaben bestätigt, wird durch die Strafverfolgungsbehörde ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Dadurch tritt ein Abschiebeverbot in Kraft und der Asylbewerber kann in Deutschland bleiben, selbst wenn er sonst kein Asyl erhalten hätte. Es sei denn er hat sich an Kriegsverbrechen beteiligt oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen, dann ist eine Abschiebung möglich. In solchen Fällen kann dem Betroffenen kein Schutzstatus erteilt werden.
Ermittlungsarbeit im Ausland schwierig
Der Asylbewerber der sich selbst bezichtigt eine schwere Straftat begangen zu haben, wird dann in Untersuchungshaft genommen und es werden Ermittlungen im Ausland eingeleitet. Allerdings gestaltet sich die Ermittlungsarbeit im Ausland oft schwierig, aufgrund falscher Angaben, fehlender Kooperation des Herkunftslandes, usw.
Ergeben die Ermittlungen, dass der Asylbewerber tatsächlich in seinem Herkunftsland Straftaten begangen hat, muss er an sein Herkunftsland ausgeliefert werden.
Es sei denn, und das kalkulieren einige der Asylbewerber ein, ihm drohen in seinem Herkunftsland für seine Verbrechen die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe oder Folter. Oder es ist eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder eine Bestrafung bzw. ernsthafte individuelle Bedrohung seines Lebens oder seiner Unversehrtheit durch willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts in seinem Heimatland abzusehen. In diesen Fällen wird er nicht an die Behörden in seinem Herkunftsland ausgeliefert, auch wenn er sonst gar keinen Aufenthaltstitel in Deutschland bekommen hätte.
Heimatländer sperren sich Schwerkriminelle zurückzunehmen
Ausnahme: Das jeweilige Land, wo eine Todesstrafe droht, gibt eine Zusicherung ab, dass der Täter im Einklang mit den Menschenrechten behandelt wird, so entschied bereits das Bundesverfassungsgericht. Das sind jedoch wenige Einzelfälle, auf die das zutrifft. Viel häufiger sperren sich die Heimatländer, einen Schwerkriminellen zurückzunehmen.
Hier ein paar Beispiele: Nach der Anhörung des Asylbewerbers Baba M. aus Ghana sendet das Referat 534 der Regionalstelle Düsseldorf am 6. Dezember 2016 folgende Mail an das Sicherheitsreferat des Bundesamtes in Nürnberg: „Der o. a. Antragsteller gab bei der Anhörung an, über 40 Menschen in Ghana getötet zu haben. Die Akte befindet sich noch in meinem Arbeitskorb.“, berichtet die „Bild“.
Oder dieser Fall, wo bei einem Entscheider des BAMF im Januar 2017 ein Asylbewerber aus Eritrea (Nordost-Afrika) erscheint. Dieser berichtet, „als Gefängniswärter in Eritrea gearbeitet zu haben“. Dabei sei er, notiert der BAMF-Angestellte, „gezwungen worden, Leute zu misshandeln/zu foltern“. Die Frage, ob „möglicherweise eine Straftat im Raum steht“, leitet der BAMF-Mitarbeiter an sein Sicherheitsreferat weiter, so die „Bild“.
Mann gesteht beim BAMF einen anderen Mann vergewaltigt zu haben
Über einen Asylbewerber schreibt die Außenstelle Augsburg dem Sicherheitsreferat am 2. Dezember 2016: „Der Antragsteller fühlt sich sexuell zu Männern und Frauen hingezogen. In Pakistan wurde von dem Antragsteller ein Mann vergewaltigt. Nähere Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte dem Anhörungsprotokoll“, schreibt die „Bild“ weiter.
Zudem berichtet die Zeitung über einen Fall in der Asylstelle Bochum Ende 2016, wo ein Asylbewerber aus Bangladesch glaubhaft darstellt, in seiner Heimat zu 85 Jahren Haft verurteilt worden zu sein. Das Urteil habe der Asylbewerber „in schlechter Kopie“ mit sich geführt.
Schließlich wird in dem Artikel über den Fall eines Asylbewerber aus Sierra Leone (Westafrika) berichtet, der im Januar 2017 dem BAMF im bayerischen Deggendorf, erzählte er habe „als Kindersoldat … viele Leute getötet“, darunter „Zivilisten, Frauen, Kinder“. Nach der Flucht aus seinem Heimatland sei er schon „20 Jahre in Europa unterwegs“ gewesen und habe schon „in diversen Ländern Asylanträge gestellt“. Nun sei er „seit Anfang Dezember 2016 in Deutschland“.
BAMF gibt zu dem Aufenthaltsort der mutmaßlichen Verbrecher keine Auskunft
Die „Bild“-Zeitung fragte beim BAMF an, ob diese Menschen sich noch in Deutschland aufhielten. Ein Sprecher des BAMF antwortete daraufhin: „Grundsätzlich kann ich Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu Asyleinzelfällen erteilen.“
Die BAMF-Pressestelle in Nürnberg räumt ein, dass es bei manchen Asyl-Antragstellern vorkommt, dass sie sich wahrheitswidrig schwerster Straftaten bezichtigen, damit sie nicht in ihren Herkunftsstaat zurückkehren müssen. (er)
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