Schutz in EU-Staat verbietet nicht den Familiennachzug nach Deutschland

Titelbild
Migranten an einem Flughafen in Deutschland.Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP/Getty Images
Epoch Times17. November 2020

Auch wenn ein Ausländer bereits in einem anderen EU-Staat internationalen Schutz genießt, kann er als Angehöriger von Flüchtlingen in Deutschland einen Aufenthaltstitel bekommen.

Zwar sei ein Asylantrag in dem Fall unzulässig, wenn er aufgrund von drohender Gefahr gestellt werde, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Schutz in einem anderen Land verhindere aber nicht den internationalen Familienschutz, der „von einem schutzberechtigten Familienangehörigen“ abgeleitet sei. (Az. BVerwG 1 C 8.19)

Es ging um den Fall eines Manns, der nach eigenen Angaben somalischer Staatsangehöriger ist. 2013 wurde ihm in Italien internationaler Schutz gewährt. Zwei Jahre später stellte er einen Asylantrag in Deutschland, der unter Verweis auf den Schutzstatus in Italien abgelehnt wurde. Seine drei minderjährigen Kinder reisten dann zusammen mit ihrer Großmutter ebenfalls nach Deutschland ein und wurden als Flüchtlinge anerkannt.

Der Vater klagte mit Erfolg gegen die Ablehnung seines Antrags, auch das Berufungsgericht gab ihm Recht. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte nun die dagegen gerichtete Revision der Bundesrepublik ab.

In einem zweiten Fall einer Syrerin, die in Griechenland Schutz erhielt und nach Deutschland zu ihrem Mann ziehen wollte, erging keine Entscheidung. Die Revision war zuvor zurückgenommen worden. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion