„Schluss mit Zögern“ – Bundesregierung lockert für Bundeswehr Waffenkäufe
Die Bundesregierung will die Regeln für den Einkauf neuer Waffen durch die Bundeswehr lockern. Das Kabinett billigte am Dienstag in Berlin einen Entwurf, der die Hürden für die Vergabe von Rüstungsaufträgen senkt und die Modernisierung der Streitkräfte beschleunigen soll, wie die Ministerien für Wirtschaft und Verteidigung mitteilten.
„Jetzt ist Schluss mit Zögern und Zaudern“, erklärte Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD). Die Mittel aus dem neuen 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen sollten „so schnell wie möglich bei der Truppe“ ankommen.
Bald noch nie da gewesene Beschaffungen?
Mithilfe des neu eingerichteten Sondervermögens für die Bundeswehr werde die Bundeswehr in den kommenden Jahren Beschaffungen tätigen, „die die bislang in einem solchen Zeitraum getätigten Beschaffungsmaßnahmen um ein Vielfaches übersteigen“, heißt es in der vom Kabinett verabschiedeten Vorlage.
Das Vergaberecht der Bundeswehr gilt seit langem als bürokratisch, schwerfällig und reformbedürftig. Die Pläne der Regierung sollen es nun der Bundeswehr für dreieinhalb Jahre erlauben, „vergaberechtliche Erleichterungen zu nutzen und damit Aufträge schneller zu vergeben, als das nach der aktuellen Rechtslage möglich ist“, wie die beiden Ministerien erklärten.
Diese Erleichterungen sollten für Aufträge über die „Lieferung von Militärausrüstung zur unmittelbaren Stärkung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr“ gelten. Zudem sollten sie bei Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Anwendung kommen, die „in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Militärausrüstung stehen.“
Vorlage dient als Formulierungshilfe
Das Bundeskabinett verabschiedete die Vorlage in Form einer Formulierungshilfe. Das bedeutet, dass sie Eckpunkte ihrer Pläne festgeschrieben hat, dass die genaue Ausarbeitung des Gesetzentwurfs aber den Fraktionen im Bundestag überlassen bleibt. Die Vorlage solle dann noch vor der Sommerpause im Parlament beraten werden, erklärte Lambrecht.
So sollen diverse Beschaffungen gebündelt werden können; die gemeinsame Beschaffung mit europäischen Partnern soll erleichtert werden; Beschwerden gegen die Vergabe von Aufträgen an konkurrierende Anbieter sollen schneller behandelt werden, indem „die Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen stärker berücksichtigt werden“, wie die Ministerien erklärten.
„Damit die Bundeswehr angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Bedrohungslage ihre Aufgaben zur Landes- und Bündnisverteidigung auch zukünftig ohne Einschränkung erfüllen kann, muss ihre Einsatzfähigkeit unverzüglich und schnellstmöglich erhöht werden“, heißt es in der vom Kabinett verabschiedeten Formulierungshilfe. „Die unmittelbare und effektive Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung kann nur durch das zeitnahe Erreichen eines breiten, modernen und innovationsorientierten Fähigkeitsspektrums der Bundeswehr gewährleistet werden.“ (afp/mf)
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