BVG: Benachteiligung von Frauen muss bei Scheidung vermieden werden

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Viele Ehen haben keinen Bestand. Bei einer Scheidung werden dann die Rentenansprüche miteinander verrechnet.Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times26. Mai 2020

Die Art und Weise, wie Betriebsrenten bei einer Scheidung zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Die Familiengerichte müssen künftig aber im konkreten Fall darauf achten, dass vor allem die Frauen bei der Berechnung ihrer Ansprüche nicht systematisch benachteiligt werden, wie der künftige Gerichtspräsident Stephan Harbarth am Dienstag bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe sagte. (Az. 1 BvL 5/18)

Lässt sich ein Paar scheiden, werden die Rentenansprüche prinzipiell miteinander verrechnet. Das nennt sich Versorgungsausgleich. Bei den Betriebsrenten erhält die Frau – anders als bei allen anderen Renten – ihren Anteil nicht automatisch vom Versorgungsträger ihres Ex-Mannes.

Bei der Übertragung der Ansprüche an eine andere Unterstützungskasse kommt es wegen der Zinsentwicklung der letzten Jahre oft zu deutlichen Verlusten. Das Oberlandesgericht Hamm hatte das für verfassungswidrig gehalten und die Prüfung angestoßen. (dpa)



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