Logo Epoch Times
Mainz

Schäden durch Corona-Impfung? Prozess gegen AstraZeneca

Die Corona-Impfung hat gesundheitliche Schäden verursacht – mit dieser Anklage steht eine Frau vor dem Landgericht Mainz. Angeklagter ist der Arzneimittelhersteller AstraZeneca.

top-article-image

Am Landgericht Mainz findet ein Prozess gegen AstraZeneca statt.

Foto: Screenshot YouTube-Kanal WikiTubia

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 1 Min.

Vor dem Landgericht Mainz hat am Montag einer der ersten Zivilprozesse um Schäden im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung begonnen. Eine Frau klagt gegen den schwedisch-britischen Arzneimittelhersteller AstraZeneca auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro. Die beiden Parteien hätten am ersten Verhandlungstag keine Vergleichsbereitschaft gezeigt, sagte eine Gerichtssprecherin. Das Gericht habe deshalb für den 21. August einen Verkündungstermin festgesetzt.
Der Sprecherin zufolge könnte das Gericht dann entweder einen Beweisbeschluss verkünden, also die Beweisaufnahme zum Nachweis des Impfschadens anordnen, oder die Klage abweisen. In dieser beklagt die Frau, dass sie seit ihrer Corona-Impfung im März 2021 an Hörschäden durch eine Thrombose im Ohr leide. Seitdem sei sie auf einem Ohr taub.
Am Landgericht sind noch weitere Zivilverfahren gegen verschiedene Impfstoffhersteller anhängig. Termine gibt es dafür aber noch nicht. Im April wurde bekannt, dass das Landgericht im bayerischen Hof im Januar eine Klage auf Schadensersatz gegen AstraZeneca wegen Impfschäden abgewiesen hatte. Der Nutzen überwiege die Risiken, urteilten die Richter damals.
Im März 2021 hatte die Bundesregierung die Corona-Impfungen mit dem Wirkstoff von AstraZeneca vorerst ausgesetzt, weil einzelne Fälle von Blutgerinnseln im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung bekannt geworden waren. Die Ständige Impfkommission änderte ihre Empfehlung zu dem Wirkstoff „Vaxzevria“ mehrfach. Mittlerweile wird in Deutschland nicht mehr damit geimpft. (AFP/mf)

Kommentare

Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können

ForYourEyesOnlyvor 2 Jahren

Aber der Lauterbach hat doch gesagt....

Germaniavor 2 Jahren

Die Frau wird die Beweise für den Impfschaden selbst erbringen müssen, was defacto fast unmöglich ist, denn eine Aufarbeitung dieser Impfzulassung samt Folgen ist politisch nicht erwünscht, sonst wäre das längst passiert, denn diese Frau ist nicht die Einzige die unter dieser Impfe gelitten hat bzw. noch leidet. Also wird man die Klage abweisen. Wie unabhängig unsere Justiz ist, weiß inzwischen jeder der sich politisch informiert.

ForYourEyesOnlyvor 2 Jahren

Ich kenne inzwischen zwei schwere Impfschäden, einen davon in der eigenen Familie.

Mit einer Klage käme man nicht durch. Die Impfärztin hat den Schaden sofort als "Demenz" tituliert, also gegen eine mögliche Klage vorgebaut. Aber eine Demenz ist nicht vorhanden. Die Person kann schlicht nicht mehr laufen.

Dieter Strombeckvor 2 Jahren

Diesen "Impfungen" wurden auf eigene Gefahr akzeptiert und zugestimmt. Meist ältere Personen ohne Informationsmöglichkeiten, Betreute Personen, psychisch Kranke und Kinder sind wirkliche Opfer. Der Rest hat meist begeistert "hier" geschrien.

Helmutvor 2 Jahren

Der Rest hat eine Bratwurst bekommen, das dürfte doch einen Impfschaden weit in den Hintergrund rücken!