Russische Marine schießt bei Bundeswehreinsatz – Bundesregierung reagiert gelassen
Ein Bundeswehrhubschrauber flog zu Aufklärungszwecken über der Ostsee, als ein russisches Schiff Signalmunition abfeuert. Zu dem konkreten Vorfall will sich die Bundesregierung nicht äußern, meinte aber, dass Regelverstöße immer mal wieder vorkämen.

Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock erwähnte den Vorfall am Rande eines NATO-Treffens. (Archivbild)
Foto: Jade Gao/AFP via Getty Images
Baerbock nennt keine Details
Kommentare
Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können
Also, wie ich die Mitteilung verstanden habe ist, dass die Bundeswehr zumindest einen einsatzbereiten Hubschrauber hat, der nun über eine kampferprobte Besatzung verfügt.
Was wäre wenn.... es auf dem Schiff eine Notlage gegeben hätte und die Leuchtrakete Richtung Hubschrauber geschossen wurde um Hilfe zu holen??
Ich weiß, dass dieses Szenario unwahrscheinlich ist, aber hat irgendwer beim Kapitän des Schiffes nachgefragt, ob Hilfe benötigt wird?
Regelverstoß?
"Ein Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ausschließlich auf einem befriedeten Grundstück ist möglich, wenn
das Grundstück gegen das unbefugte Betreten gesichert ist (Zäune, Hecken, etc.),
der Hausrechtsinhaber ausdrücklich zustimmt,
nur zugelassene Platzpatronen verwendet werden."
Nochmal nachdenken ...
18
Kommentare
Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können
Also, wie ich die Mitteilung verstanden habe ist, dass die Bundeswehr zumindest einen einsatzbereiten Hubschrauber hat, der nun über eine kampferprobte Besatzung verfügt.
Was wäre wenn.... es auf dem Schiff eine Notlage gegeben hätte und die Leuchtrakete Richtung Hubschrauber geschossen wurde um Hilfe zu holen??
Ich weiß, dass dieses Szenario unwahrscheinlich ist, aber hat irgendwer beim Kapitän des Schiffes nachgefragt, ob Hilfe benötigt wird?
Regelverstoß?
"Ein Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ausschließlich auf einem befriedeten Grundstück ist möglich, wenn
das Grundstück gegen das unbefugte Betreten gesichert ist (Zäune, Hecken, etc.),
der Hausrechtsinhaber ausdrücklich zustimmt,
nur zugelassene Platzpatronen verwendet werden."
Nochmal nachdenken ...