Rundfunkbeiträge auf Prüfstand der Verfassungshüter
Die von allen Haushalten und Unternehmen zu zahlenden Rundfunkbeiträge stehen Mitte Mai auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts.
Die mündliche Verhandlung ist für den 16. und 17. Mai angesetzt, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Die vier Kläger sprechen den Ländern die Kompetenz zur Erhebung des Rundfunkbeitrags ab, weil es sich dabei ihrer Ansicht nach um eine Steuer handele.
Zudem halten sie es für verfassungswidrig, dass der Rundfunkbeitrag unabhängig davon erhoben wird, ob in einem Haushalt Empfangsgeräte vorhanden sind, oder wie viele Menschen dort wohnen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Regelungen zum Rundfunkbeitrag bislang bestätigt. Er dient zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (afp)
Siehe auch:
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