Richter schätzt NPD-Slogan „Migration tötet“ als realistisch und historisch belegt ein
Ein NPD-Wahlplakat mit dem Slogan „Migration tötet“ liegt für einen hessischen Richter nicht fern der Realität, auch volksverhetzend sei es nicht. Laut seiner Urteilsbegründung sei Migration tatsächlich in der Lage, Tod und Verderben mit sich zu bringen.

Ein Wahlplakat der NPD.
Foto: Sebastian Kahnert/Archiv/dpa
Wie jetzt bekannt wurde, traf das Verwaltungsgericht Gießen im Mai die Entscheidung, dass die hessische Gemeinde Ranstadt nicht berechtigt war, vom Landesverband der NPD zu verlangen, seine Plakate im Europawahlkampf mit der Aufschrift: „Stoppt die Invasion: Migration tötet“ zu entfernen. Erst jetzt berichtete das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ davon.
Der Richter begründete seine Entscheidung damit, „dass Migration tatsächlich in der Lage ist, Tod und Verderben mit sich zu bringen. Eine volksverhetzende Äußerung ist hiermit nicht verbunden, sondern die Darstellung einer Realität, die sich jedem erschließt, der sich mit der Geschichte der Wanderungsbewegungen befasst.“
Bei seiner Urteilsbegründung hatte der Richter die Auswirkungen von Wanderungsbewegungen der Geschichte dargelegt, die dazu geführt hatten, dass ganze Zivilisationen und Kulturen vom Erdboden verschwunden sind.
Migrationsbewegungen endeten teilweise mit erheblichem tödlichen Ausgang
Dabei zeige sich, dass Migration nicht erst ein Problem Europas oder Deutschlands seit dem Jahr 2015 sei, sondern seit Jahrtausenden bestehe. „Diese Migrationsbewegungen endeten teilweise auch mit erheblichem tödlichen Ausgang“, so der Richter. Beispielhaft sei dies am Untergang des römischen Reiches belegt. Einwanderer hätten sich nur in überschaubarer Zahl integrieren lassen. „Sobald die kritische Menge überschritten war und sich eigenständige handlungsfähige Gruppen organisierten, verschob sich das Machtgefüge und die alte Ordnung löste sich auf; das römische Reich ging mitsamt seiner Kultur unter“, wird aus Alexander Demandts Buch: „Das Ende der alten Ordnung“ zitiert. Ein Beispiel von vielen in der Geschichte.
Das Gericht konnte demnach nicht erkennen, dass sich der Slogan „Migration tötet“ nur auf den Tod von Menschen beziehen muss. Auch ein kultureller Tod könne ein Tod im Sinne des Werbeslogans des NPD-Plakates sein. Damit könne dem Spruch „Migration tötet“ wiederum keine volksverhetzende oder menschenverachtende Wirkung beigemessen werden, „denn eine bestehende Gefahr für die deutsche Kultur und Rechtsordnung sowie menschliches Leben ist nicht von der Hand zu weisen“.
Zudem geht der Richter auf die nicht von der Hand zu weisende Ausländerkriminalität ein. Die Broschüre des Bundeskriminalamts belege, dass Migration auch zu Tötungsdelikten führe. Nichtdeutsche seien bei Straftaten überdurchschnittlich vertreten, „nämlich mit 74 Prozent bei einem Bevölkerungsanteil von 11,5 Prozent“.
Darüber hinaus folgen Hinweise zur Kölner Silvesternacht 2015, zu Salafismus, Ehrenmorden und Blutrache. „Hier eine reale Gefahr zu negieren hieße, die Augen vor der Realität zu verschließen“, heißt es.
Der Richter kam zu dem Schluss, dass die Zuwanderungsbewegung nach Deutschland ab dem Jahr 2014/2015 in der Tat „zu einer Veränderung innerhalb der Gesellschaft geführt“ hat, „die sowohl zum Tode von Menschen geführt hat als auch geeignet ist, auf lange Sicht zum Tod der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu führen. Sollte die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr in der Lage sein, das Gewaltmonopol innerhalb ihrer Grenzen effektiv und wirksam auszuüben, ist hiermit ein schleichender Untergang verbunden, wie es einst im römischen Weltreich auch der Fall war“.
Klage der NPD stattgegeben
Damit hat der Richter der Klage der NPD stattgegeben. „Gerade in Zeiten politischer Wahlwerbung kann es daher dem Kläger nicht verwehrt sein, mit den inkriminierten Plakaten auf möglicherweise in Deutschland herrschende Missstände hinzuweisen und für ihre Ziele zu werben.“
Das Urteil ist bis heute nicht rechtskräftig. Der Richter ließ wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu. Nach Angabe von „Legal Tribune Online“ hat die beklagte Stadt bereits Berufung eingelegt. Eine Entscheidung wird es erst im kommenden Jahr geben.
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