Rettungswagen behindert – Polizei ermittelt wegen Nötigung
Ein Auto hat einen Rettungswagen mit einem kranken Kind an Bord behindert. Nun ermittelt die Polizei wegen Nötigung.
Weil ein Auto einen Rettungswagen mit einem kranken Kind an Bord behindert hat, ermittelt die Polizei wegen Nötigung. Der Rettungswagen war auf der B31 Richtung Freiburg mit Blinklicht und Martinshorn unterwegs.
Über mindestens drei Kilometer habe das Auto den Rettungswagen am Überholen gehindert und sei laut Polizei beispielsweise immer wieder weit nach links auf die Gegenfahrbahn gefahren. Erst kurz bevor die Fahrbahn zweispurig wurde, konnte das Einsatzfahrzeug überholen.
Der Autofahrer wird nun gesucht. Es bestehe der Verdacht, dass er mit Vorsatz gehandelt habe. (dpa)
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