Reichenbach: 10-Jährige fliegt aus Schwimmbad – Mit Burkini hätte sie baden dürfen
„Es darf wieder geschwommen werden! Startschuss der diesjährigen Freibadsaison war am 18.05.2019“ So heißt es auf der Website des Freibads Reichenbach. Doch die magnetische Anziehungskraft des 1939 eröffneten Freibades ist verpufft – zumindest hat sich der Besuch für Katja Marx aus Greiz erledigt. Denn der 10-jährigen Tochter wurde das Baden verboten: Sie hatte die falsche Bekleidung an.
Die Empörung ist groß bei Katja Marx aus Greiz. Laut „Freie Presse“ zitierte der Bademeister ihre zehnjährige Tochter nach nur wenigen Minuten Badespaß aus dem Wasser. Er wies sie darauf hin, dass das Baden in einem T-Shirt nicht gestattet sei. Denn aus den vor den Umkleiden angebrachten Schildern „ergibt sich eindeutig, dass T-Shirts jeder Art von der erlaubten Badekleidung ausgenommen sind“, so Stadtsprecherin Heike Keßler laut „Freie Presse“. Dabei trug das Mädchen ein extra für das Baden angeschafftes UV-Badeshirt, das bei einigen Herstellern ausdrücklich als Bademode geführt wird.
Auch auf der Website des Freibades war eine entsprechende Kleiderordnung nicht zu finden.
Ich frage mich, warum die Symbolbilder nicht an der Kasse deutlich gezeigt, sondern im Bad versteckt werden“, kritisiert die Greizerin.
Schließlich blieb der Familie nichts Anderes übrig, als ihre Sachen zu packen und sich auf den Weg zu machen. An der Kasse verlangte sie das bezahlte Eintrittsgeld zurück. Doch so einfach war das nicht.
Erst nachdem ich lauter wurde, gab’s das Geld zurück“, sagte die empörte Mutter.
UV-Shirts nur bis drei Jahre erlaubt
Die Stadt verwies auf die Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, wonach T-Shirts und lange Badehosen verboten seien. Um Diskriminierungen auszuschließen, sei jedoch das Tragen von Burkinis erlaubt. Zudem solle der „Burkini und vergleichbare Badebekleidung aus nicht saugendem Material“ hergestellt sein.
Und genau dies ist auch bei dem UV-Shirt der 10-Jährigen der Fall. Selbst Kinder bis zum Alter von drei Jahren dürften diese Art T-Shirts beim Planschen im Reichenbacher Schwimmbad trafen. Denn das Becken für die Jüngsten ist nicht mit einem Sonnensegel abgedeckt und die empfindliche Haut bedarf eines Schutzes.
Das letzte Wort hat die Stadt zur Kleiderordnung nun doch noch nicht gesprochen. Auf Facebook verkündete sie:
Der Vorfall wird zum Anlass genommen, die Badeordnung in ihrer Gesamtheit auf die Beachtung geltenden Rechts zu überprüfen.“
Für die Greizer Familie steht hingegen fest:
Das hat sich aber erstmal erledigt. Denn ich bin sprachlos, was wir hier erleben mussten, das ist uns in keinem anderen Freibad der Region passiert.“
Ein Fall aus dem Jahr 2017 in Siegburg zeigt dagegen folgende Situation: Laut „Generalanzeiger Bonn“ wurde dort eine Muslima des Schwimmbeckens verwiesen, weil sie traditionell mit einem Tuch aus leichtem Polyesterstoff bekleidet war. Die Frau und ihr Partner weigerten sich, das Schwimmbad zu verlassen. Schließlich kam die Polizei und setzte sie vor die Tür. (sua)
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