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Bundestag

Regierung will erneute Anklage Mordverdächtiger ermöglichen

Bislang können Täter nicht wegen derselben Tat erneut vor Gericht gestellt werden - das soll sich nach den Plänen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht jetzt ändern.

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Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, spricht im Plenum im Bundestag.

Foto: Michael Kappeler/dpa/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Mordverdächtigen soll ein zweites Mal der Prozess gemacht werden können, wenn neue Beweise vorliegen.
Das berichtet „Bild“ unter Berufung auf eine Formulierungshilfe von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), die für die Regierungsfraktionen erstellt wurde und kommende Woche im Bundestag in die erste Lesung gehen soll. Bislang können Täter wegen des Verbots der sogenannten Doppelbestrafung nicht wegen derselben Tat erneut vor Gericht gestellt werden.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, begrüßte das Vorhaben. „Bei unverjährbaren Taten wie Mord darf sich kein Täter sicher sein, auch nach einem Freispruch nicht doch noch verurteilt zu werden, wenn ihn neue Beweise überführen. Wie viele andere EU-Staaten erweitern wir deshalb die Wiederaufnahmegründe für ein neues Strafverfahren“, sagte er der Zeitung. „Es ist schreiendes Unrecht, wenn ein vormals freigesprochener Mörder nicht verurteilt werden kann, obwohl neue Beweise seine Tat belegen.“ (dpa)

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