Regensburger Korruptionsprozess: Oberbürgermeister Wolbergs schuldig – aber keine Strafe
Der wegen Korruptionsvorwürfen suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs ist in einem Prozess vor dem Landgericht Regensburg straffrei geblieben.
Nach 60 Tagen Hauptverhandlung kam das Gericht am Mittwoch zu dem Ergebnis, dass Wolbergs bis auf zwei Fällen der Vorteilsannahme in allen anderen Anklagepunkten freizusprechen sei. Für diese zwei Fälle der Annahme von rund 150.000 Euro an Parteispenden durch einen Bauunternehmer könne er aber straffrei bleiben.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Wolbergs hingegen unter anderem wegen Bestechlichkeit viereinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
In der Urteilsbegründung sah das Gericht den verbliebenen Schuldvorwurf der Vorteilsannahme erheblich dadurch relativiert, dass Wolbergs an die Zulässigkeit der Spenden an seinen SPD-Ortsverein geglaubt habe. Damit habe er in einem – wenn auch vermeidbaren – Verbotsirrtum gehandelt. Ein zweiter Hauptgrund für die Straffreiheit waren die negativen Verfahrensfolgen für den Kommunalpolitiker.
Der mitangeklagte Parteispender, ein Regensburger Bauunternehmer, wurde wegen zwei Fällen der Vorteilsgewährung und fünf Fällen des Verstoßes gegen das Parteiengesetz verurteilt. Er erhielt zehn Monate Haft auf Bewährung und eine Geldauflage in Höhe von 500.000 Euro. Ein früherer Mitarbeiter des Bauunternehmers erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro, ein ebenfalls mitangeklagter Stadtrat wurde freigesprochen.
Der Fall hatte in Regensburg zu großen kommunalpolitischen Verwerfungen und viel Aufsehen in der Bürgerschaft geführt. Der zu Beginn der Ermittlungen Anfang 2017 für gut einen Monat in Untersuchungshaft genommene Wolbergs trat mittlerweile aus der SPD aus, er gründete für die Kommunalwahl im kommenden Jahr eine neue Bürgerbewegung. Offen ist noch, ob seine Suspendierung als Oberbürgermeister aufrecht erhalten bleibt. (afp/so)
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