Rechtsgutachten im Auftrag der Grünen: Kontrollen an bayerischen Grenzen verfassungswidrig

"Der bayerische Grenzschutz verstößt nach seiner Konzeption im bayerischen Recht gegen das Grundgesetz", erklärt die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. Daher müsse er eingestellt werden.
Titelbild
Grenzkontrollen unterstützen die Sicherheit im Land.Foto: Lennart Preiss/Getty Images
Epoch Times21. Oktober 2018

Der Einsatz bayerischer Landespolizisten bei Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze ist nach einem von den Grünen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten verfassungswidrig.

„Der bayerische Grenzschutz verstößt nach seiner Konzeption im bayerischen Recht gegen das Grundgesetz“, schrieb die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt am Sonntag an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Die Zusammenarbeit der Bundespolizei mit dem grundgesetzwidrig konzipierten bayerischen Grenzschutz müsse „eingestellt werden“, heißt es in dem Schreiben, über das die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

Seit Herbst 2015 kontrolliert die Bundespolizei drei Grenzübergänge zwischen Bayern und Österreich, obwohl das dem Schengen-Abkommen widerspricht. Im August 2018 reaktivierte die bayerische Staatsregierung zudem die bayerische Grenzpolizei.

Dies sei verfassungswidrig, heißt es im Gutachten des Regensburger Staatsrechtlers Thorsten Kingreen und der Düsseldorfer Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger, das die Grünenfraktion im Bundestag erstellen ließ.

„Die Errichtung einer bayerischen Grenzpolizei mit den ihr parallel zur Bundespolizei zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen untergräbt die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes“, so die Juristen.

Bayerns Staatsregierung habe die Zuständigkeit der Landespolizei 2018 im bayrischen Polizeiaufgabengesetz rechtswidrig ausgeweitet, heißt es im Gutachten weiter. Bayerns Landespolizei sei 2008 für grenzüberschreitenden Verkehr zuständig, allerdings nur im Luftverkehr.

Im August 2018 sei die Landespolizei dann im bayerischen Polizeiaufgabengesetz ganz allgemein mit der „Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs“ betraut worden. Diese aber sei Aufgabe der Bundespolizei.

Das Bundesverfassungsgericht lehne solche Doppelzuständigkeiten ab: „Entweder es ist der Bund zuständig oder es sind die Länder.“ Bayern habe, so die Juristen weiter, „keine Gesetzgebungskompetenz“ für das materielle Grenzschutzrecht, also etwa für Passkontrollen. D

em Freistaat Bayern komme zudem „keinerlei Verwaltungskompetenz für den Bereich des Grenzschutzes“ zu. (dts)



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