Rechtsanwalt Fuellmich wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt

Göttinger Amtsgericht verhängt Geldstrafe gegen den Juristen. Den 65-Jährigen erwartet zudem ein Verfahren wegen des Verdachts der Untreue, auch ist von einem Haftbefehl gegen ihn die Rede.
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Der Rechtsanwalt Reiner Fuellmich ist wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.Foto: Epoch Times
Von 5. Mai 2023

Der Rechtsanwalt Reiner Fuellmich ist vom Göttinger Amtsgericht am Donnerstag, 4. Mai, wegen Beleidigung in drei Fällen und Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Das Gericht befand den ehemaligen Bundesvorsitzenden und Kanzlerkandidat der Partei „die Basis“ in Abwesenheit in allen Punkten für schuldig. Er muss eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen je 15 Euro zahlen und die Gerichtskosten tragen. Dass die Strafe so gering ausfällt, hängt auch mit einem Ermittlungsverfahren zusammen, das derzeit gegen ihn läuft.

Videoaufnahmen als Beweismittel

Da der Jurist zur Verbreitung seiner Mitteilungen oft Videoformate nutzt, lagen den Ermittlungsbehörden für alle angeklagten Taten Belege in entsprechender Form vor. Die Beweislage war demnach eindeutig, im Mittelpunkt stand nun die juristische Bewertung der Aussagen des 65-Jährigen. Dabei lagen die Ansichten von Verteidigung und Staatsanwaltschaft naturgemäß deutlich auseinander, berichtet das „Göttinger Tageblatt“.

So hatte Fuellmich im Dezember 2021 im sogenannten „Jerusalem Report“ behauptet, dass Deutschland beim Holocaust nicht das einzige verantwortliche Land gewesen sei. „Unabhängig von den Ländern war es nicht Hitler allein, der das getan hat. Aber es waren das anglo-amerikanische Finanzsystem und viele der amerikanischen sogenannten Tycoons, die mit ihrem Hintergrund der Eugenik ihn finanzierten“, heißt es wörtlich im Redebeitrag.

Simultanübersetzer bricht nach wenigen Sekunden Arbeit ab

Aus Sicht von Fuellmichs Verteidiger Tobias Weißenborn leugnete sein Mandant mit dieser Aussage keinesfalls die Gräueltaten im Dritten Reich. Fuellmich betone in dem Video mehrere Male, dass er Hitler für ein Monster halte. Es sei ihm lediglich darum gegangen, auch andere Schuldige mit in den Fokus zu rücken. Es gebe dieses eine entscheidende Wort, das in dem Strafbefehl fehle. Tatsächlich wurde Fuellmichs englischer Redebeitrag dort mit „Hitler war es nicht“ wiedergegeben – und nicht mit er „war es nicht allein“.

Das Gericht schenkte dieser Einzelheit durchaus Beachtung. Zusätzlich zur amtlichen schriftlichen Übersetzung und Fuellmichs eigenem Text hatte es daher einen Simultanübersetzer bestellt. Dieser habe jedoch seine Arbeit schon nach wenigen Sekunden abgebrochen. Mit den Worten, er erkläre sich als Nachkomme von Auschwitz-Opfern für befangen und könne derartige Aussagen nicht ohne eigene Wertung übersetzen, verließ er den Gerichtssaal, heißt es „Göttinger Tageblatt“.

Auch den zweiten Anklagepunkt, die Beleidigung der Wissenschaftler des Robert Koch-Instituts, hielt Weißenborn für nicht justiziabel. Unstrittig war, dass Fuellmich das RKI-Team als „zu dumm, um allein einen Eimer Wasser umzuschmeißen“, und als „Massenmörder“ bezeichnet habe. Nach Ansicht des Anwalts handelte es sich dabei aber um eine klassische Kollektivbeleidigung. Und die sei wiederum nicht strafbar.

Entgleisungen gegenüber Journalistin

Ganz anders lag der Fall bei Fuellmichs öffentlicher Abrechnung mit einer Göttinger Journalistin. Diese hatte er als Reaktion auf ihre Berichterstattung mehrfach verbal angegriffen. Mit Entgleisungen über ihr Äußeres und ihren Charakter habe er sich klar der Beleidigung schuldig gemacht. Das habe auch Fuellmichs zweiköpfige Verteidigung einräumen müssen. Im Verfahren hatten sie laut „Göttinger Tageblatt“ Mühe, „mit ihrer eigenen Einstellung zu der erfahrenen Journalistin hinter dem Berg zu halten“. Sie hatte zuletzt über einen Strafbefehl gegen Fuellmich berichtet, bevor dieser zugestellt worden war. „Dass einem da der Kragen platzt, ist menschlich verständlich“, kommentierte Weißenborn. Seine Kollegin Cathrin Behn adressierte an die anwesenden Journalisten, sie mögen „nicht so hässliche Berichte“ verfassen wie die Kollegin.

Noch andere Dinge hätte das Rechtsanwaltsduo im Rückblick wohl lieber nicht öffentlich gesagt. Nämlich warum ihr Mandant nicht zum Prozess erschienen ist und warum der Tagessatz so niedrig ausfallen muss. Befragt nach den persönlichen Verhältnissen erklärte Weißenborn, es laufe ein Ermittlungsverfahren gegen Fuellmich und seine Verteidiger. Es seien Konten gesperrt worden, zudem kursierten in Anwaltskreisen Gerüchte über einen Haftbefehl. Die Göttinger Staatsanwaltschaft habe auf Nachfrage bestätigt, dass gegen den Verurteilten ein Verfahren wegen Untreue laufe.



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