„Die Handlungsspielräume sind enorm“
Rechnungshof: Milliarden mehr Steuereinnahmen möglich – Bürger müssten auf Vorteile verzichten
Die neue Bundesregierung muss sparen – so sehr, dass sie ihren gesamten Koalitionsvertrag unter Finanzierungsvorbehalt stellt. Dabei ließe sich viel über mehr Einnahmen lösen, meint der Rechnungshof.

Der Rechnungshof sieht Reformbedarf bei der Mehrwertsteuer. (Symbolbild)
Foto: Sina Schuldt/dpa
Die neue Bundesregierung könnte mit einer konsequenteren Politik nach Ansicht des Bundesrechnungshofs Milliarden zusätzliche Steuern einnehmen. „Die Handlungsspielräume sind enorm“, sagte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller in Berlin.
Allein bei Steuervergünstigungen habe der Bund ein Einsparpotenzial von jährlich 23 Milliarden Euro. Weitere Milliarden könnten laut einem Sonderbericht eingenommen werden, wenn Steuerbetrug wirksamer bekämpft und der Steuervollzug verbessert würde.
Aktuell würden all diese Lösungen kaum diskutiert. „Eher sind Bestrebungen erkennbar, weitere Steuervergünstigungen einzuführen“, heißt es in dem Bericht. Dabei sei eine Konsolidierung des Haushalts dringlicher denn je. Stattdessen aber würden Subventionen verschenkt, es gebe lückenhafte Besteuerung, veraltete IT-Systeme und Schäden durch Steuerbetrug in zweifacher Milliardenhöhe.
„Für einen handlungsfähigen Staat brauchen wir stabile und nachhaltige Staatsfinanzen – auch und gerade im Interesse der kommenden Generationen“, erklärte Scheller.
„Angesichts des wachsenden Schuldenbergs sind Maßnahmen zur Konsolidierung des Bundeshaushalts aber dringlicher denn je“, hob er hervor. „Allein auf konjunkturell bedingte Steuermehreinnahmen zu setzen, halten wir nicht für ausreichend“, fügte er mit Blick auf die künftige Bundesregierung hinzu.
Bürger müssten auf Vorteile verzichten
Der Rechnungshof empfiehlt etwa, steuerliche Begünstigungen für Dieselkraftstoff zu überprüfen. Genauso Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen, die 2006 eingeführt wurden, um Wachstum und Beschäftigung im Handwerk anzureizen.
Außerdem sollte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, der in Deutschland 7 Prozent beträgt, nach Ansicht der Prüfer auf eine Grundversorgung beschränkt werden. Auch bei Leistungen für Familien gebe es Mehrfachförderung und Mitnahmeeffekte.
„Für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können damit der Verzicht auf gewohnte Vorteile verbunden sein oder zusätzliche Belastungen“, warnte Scheller. Deshalb brauchten solche Maßnahmen Vorlauf und Transparenz, die Betroffenen müssten die Chance bekommen, sich rechtzeitig darauf einzustellen. (dpa/red)
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