rbb stoppt externe Untersuchung wegen zu hoher Kosten
Im Zuge der Aufarbeitung des Medienskandals, in dem seit einem Jahr die Korruptionsecken des rbb ausgeleuchtet werden, sind bislang immense Kosten entstanden. Einerseits fordert die fristlos entlassene Intendantin vor dem Landgericht ein sofortiges und lebenslanges Ruhegeld von rund 18.400 Euro pro Monat ein. Doch der rbb fordert Schadensersatz von seiner Ex-Intendantin. Dafür haben interne und externe Prüfer zahlreiche Leistungen und Erstattungen zusammengetragen, die Schlesinger in ihrer Amtszeit zwischen 2016 und 2022 angeblich zu Unrecht erhalten habe. Der Schaden für die Rundfunkanstalt summiert sich nach Senderangaben mittlerweile auf mehr als 250.000 Euro, unter anderem durch sich selbst zugestandene Prämien der Ex-Intendantin in Höhe von 150.000 Euro in nur drei Jahren. Der Verwaltungsrat hatte in seiner Sitzung am 27. März beschlossen, diese einzuklagen.
Enorme Kosten für die Aufarbeitung
Aber nicht nur die Affäre als solche – dazu gehörten Luxusdienstwagen mit Massagesitzen, opulente Privatdinner auf Senderkosten bis hin zu dubiosen Postenvergaben – kostet den Sender immense Summen. Auch die Ausgaben für die Untersuchung des Korruptionsskandals selbst explodieren. Deshalb stoppte jetzt der Verwaltungsrat die Zusammenarbeit mit einer der dafür engagierten Kanzleien. Den Schritt begründete der Chef des Verwaltungsrats unter anderem mit den „enormen Kosten“, die sich bis April auf mehr als 1,6 Millionen Euro summiert hatten. Dabei gebe es noch einiges zu tun, um die Schlesinger-Files wirklich aufzuarbeiten: Aus einer Pressemitteilung des Senders geht hervor, dass die Anwaltskanzlei bisher nur zwei von sieben Themenkomplexen für ausermittelt halte. Für die anderen habe sie weitere Befragungen und Sichtungen von Unterlagen empfohlen. Dem will der Sender nun nicht stattgeben.
Grund dafür sind die aus dem Ruder gelaufenen Kosten: „Angesichts der parallelen Untersuchungen von Landesrechnungshöfen, Staatsanwaltschaft und interner Revision und der enormen Kosten, halten wir eine Fortsetzung der Untersuchung für nicht vertretbar“, verlautbart Benjamin Ehlers, der neue Chef des Kontrollgremiums, auf der rbb-Website.
Prominenter Anwalt für 500 Euro pro Stunde
Mit diesen Aufarbeitungskosten von geschätzt zwei Millionen Euro, wenn man die noch ausstehenden Kanzleihonorare nach April noch aufaddiert, ist es aber noch lange nicht getan: Denn der rbb beschäftigte zur Aufklärung der Affäre noch ein Heer an Experten für Arbeitsrecht, Strafrecht und den prominenten Medienanwalt Christian Schertz, wie „Business Insider“ aufdröselte.
Schertz beriet die damalige rbb-Spitze um Schlesinger vom 29. Juni bis 10. August 2022 zu einem Stundensatz von 500 Euro zzgl. Mehrwertsteuer, wie aus einer internen Mail hervorgeht. Schnell kann errechnet werden, dass er für die 13.411 Euro, die er dafür in Rechnung stellt, 22,5 Stunden in diesem Zeitraum für den rbb zur Verfügung stand.
Fass ohne Boden: Arbeitsrechtler und Strafrechtsexperten
Aber auch andere externe Dienstleister, wie die Rechtsanwälte von Morgen & Partner mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht, die dem rbb in Sachen „möglicher Rauswurf von Direktoren“ beratend zur Seite standen, kassierten ein sattes Honorar: Nach einer internen Aufstellung berechneten die Arbeitsrechtler bis zum 10. Januar rund 260.000 Euro. Auch hier wurde noch einmal viel Geld ausgegeben, um möglicherweise viel Geld zu sparen: Es ging darum, dass die hochrangigen Manager des Senders allesamt Anspruch auf üppige Ruhegelder hatten. Drei Direktoren erhielten in der Folge eine fristlose Kündigung, zwei davon zogen direkt vors Arbeitsgericht.
Der rbb engagierte zudem die Strafrechtsexperten der Kanzlei Krause & Kollegen im Juli 2022 zur Unterstützung, um den Sender als potenziell Geschädigten zu vertreten gegen Schlesinger und weitere Führungskräfte, gegen die die Berliner Generalstaatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hatte. Kostenpunkt der Anwaltshonorare: Rund 177.000 Euro Anwaltshonorare.
Damit kommen bis jetzt – grob gerechnet – über zwei Millionen Euro Kosten allein nur für die Aufarbeitung durch Anwälte zusammen. Dafür aufkommen müssen die zur Zahlung verpflichteten Gebührenzahler.
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