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Querdenken-Demo darf stattfinden – Berliner Oberverwaltungsgericht hebt Verbot auf

In der Nacht um 2:50 Uhr wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Beschwerde der Polizei zurück.

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Michael Ballweg während der Demonstration am 16. Mai 2020 (Symbolbild).

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

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Lesedauer: 3 Min.

Nun liegt auch die Entscheidung zweiter Instanz vor. Der Demonstrationszug sowie die Kundgebung der Initiative Querdenken gegen die Corona-Politik können am Samstag in Berlin stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte nach Veranstalterangaben um 2:50 Uhr in zweiter Instanz, dass das Verbot der Berliner Polizei keinen Bestand hat. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig.
Mit seinem Beschluss habe das Oberverwaltungsgericht nicht nur die Beschwerde der Polizei zurückgewiesen, sondern auch dem Veranstalter erlaubt, die Kundgebungsbühne dort aufzubauen, wo es ursprünglich geplant war, informierte Querdenken-Rechtsanwalt Ralf Ludwig in den frühen Morgenstunden, „sodass heute eine wunderbare friedliche Veranstaltung auf der Straße des 17. Juni stattfinden kann“. Kurz nach 5 Uhr wurde der Beschluss durch den Veranstalter an die Polizei übergeben und damit angefangen, die Bühne auf der Straße des 17. Juni aufzubauen.
Ballweg zeigte sich bereits nach der erstinstanzlichen Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts  überzeugt, dass es sich um eine politische Entscheidung handele. „Ich fordere den Rücktritt des Innensenators. Der augenscheinlich undemokratisch handelt und die Grundrechte einschränkt“, hatte er gefordert. „Wir lehnen sowohl rechtsextremes als auch linksextremes Gewaltpotential ab“, sagte Ballweg weiter. „Wir haben uns davon immer wieder distanziert und da waren auf der letzten Demonstration auch nur ganz wenige.“

Verwaltungsgericht sieht keine Bedenken gegen Hygiene-Konzept

Laut dem Anwalt Ralf Ludwig der Querdenken-Initiative habe das Verwaltungsgericht keinerlei Bedenken, dass das vorgelegte Hygiene-Konzept auch eingehalten werde. Das Hygiene-Konzept sei sogar ausdrücklich gelobt worden, sagte er auf der Pressekonferenz nach Vorliegen des Verwaltungsgerichtsbeschlusses. Es gelte die Abstandsregel, aber keine Maskenpflicht.
Das Berliner Verwaltungsgericht habe bestätigt, dass das Organisationsteam ausreichend Ordner, Anwälte und Deeskalationsteams vor Ort habe, die zum einen dafür sorgen würden, dass die Teilnehmer ihre Meinung frei äußern können, zum anderen, dass die Abstandsregel eingehalten werden.
Laut Ludwig gebe es lediglich die Empfehlung, die Bühne von der Siegessäule zum Brandenburger Tor zu verlegen, was derzeit geprüft wird, um einen besseren Zu- und Ablauf der Teilnehmer zu garantieren, sagte Ludwig auf der Pressekonferenz.

Veranstalter will Sicherheitsabstand auf der Straße des 17. Juni

Die Demonstrationsveranstaltung soll diesmal auf der gesamten Straße des 17. Junis stattfinden, also auch noch hinter der Siegessäule. Zudem beantragten die Veranstalter die Seitenstraßen am Stern, um ausreichend Abstand zwischen den Teilnehmern zu gewährleisten.
Ballweg wies auf der Pressekonferenz nochmal darauf hin, dass es Aufgabe der Polizei sei, darüber hinaus noch ausreichend Ausweichflächen einzuplanen, falls mehr Teilnehmer kommen. Bei der Demonstration am 1. August 2020 habe die Polizei versäumt, Nebenstraßen zu öffnen, stattdessen wurden Polizeibarrieren errichtet.

Prominente Redner zur Kundgebung angekündigt

Für die Veranstaltung ist prominenter Besuch angekündigt. Querdenken 711 bestätigte auf Nachfrage der Epoch Times, dass Robert F. Kennedy Jr.  bei der Samstagskundgebung eine Rede halten werde.  Ein weiterer prominenter Redner wird der Fußballweltmeister Thomas Berthold sein. (nh/afp/dpa/sua)

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