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Querdenken-Anwalt Markus Haintz: Fundamentale Rechte sollten nicht erst eingeklagt werden müssen

Im Interview mit der Epoch Times berichtet Querdenken-Anwalt Markus Haintz über das Vorgehen der Polizei sowie über nicht zutreffende mediale Berichterstattung.

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Die Polizei stoppte den Demo-Zug nach nur etwa 600 Metern und forderte den Versammlungsleiter des Querdenken-Demo-Zuges auf, die Masken-Befreiungen zu überprüfen.

Foto: Epoch Times

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Lesedauer: 3 Min.

Erstmalig fand am Samstag eine Querdenken-Großdemo in München statt. Nach einer juristischen Auseinandersetzung über zwei Instanzen erwirkte die Initiative Querdenken in München die Aufhebung mehrerer Corona-Auflagen der Stadt. Die Beschränkung der Teilnehmeranzahl bei der Abschlusskundgebung auf der Theresienwiese und das Verbot des Demo-Zuges wurden vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben.
Am Sonntag, dem 13. September 2020, sprach die Epoch Times wegen der Querdenken-Demonstration am Vortag mit Rechtsanwalt Markus Haintz. Er vertrat in München den Veranstalter.

Atteste angezweifelt, Anwälte hinzugenommen, Polizei hielt sich mehr zurück

Die Polizei stoppte den Demo-Zug nach nur etwa 600 Metern und forderte den Versammlungsleiter des Querdenken-Demo-Zuges auf, die Masken-Befreiungen zu überprüfen.
Rechtsanwalt Haintz: „Aber es war ganz oft so, dass Atteste – also wirklich Atteste im Original einfach angezweifelt wurden. (…) Das kam relativ häufig vor. Dadurch, dass dann teilweise Anwälte hinzugezogen wurden, hat sich die Polizei wieder ein wenig zurückgenommen.“
Laut Polizeiangaben überschritt die tatsächliche Teilnehmeranzahl die zugelassenen 500 Personen – für den Demonstrationszug. Die Polizei berichtete zudem von rund 10.000 Demonstranten auf der Theresienwiese. Der Maskenpflicht sei oftmals nicht nachgekommen worden, sodass die Polizei mehr als hundert Anzeigen erstattete.

Man sollte seine Rechte nicht immer erst einklagen müssen

Markus Haintz: „Häufig wird dann gesagt, wir machen das jetzt und Sie können ja dann dagegen rechtliche Schritte einleiten. … Es soll ja nicht immer der Weg sein, dass man erstmal jedes fundamentale Recht einklagen muss.“
Ob die Versammlung in geplantem Umfang stattfinden konnte, war bis in die frühen Morgenstunden des 12. September 2020 unklar. In zweiter Instanz wurde dem Widerspruch des Veranstalters stattgegeben und das Verbot des Demo-Zuges sowie die Teilnehmerbeschränkung auf der Theresienwiese aufgehoben.
Dennoch meldeten mehrere Medien am Samstagvormittag, dass dem Widerspruch nur teilweise stattgegeben wurde – und insbesondere die Teilnehmerbeschränkung von 1.000 Personen auf der Theresienwiese bestehen bleiben würde.

Keine Teilnehmerbeschränkungen auf der Theresienwiese

Markus Haintz: „Deshalb haben diese beiden Zeitungen zumindest – ’n-tv online‘ und die ‚Welt‘ – haben schlichtweg nicht gelesen oder nicht verstanden und haben diese Nachricht falsch verbreitet. Es gab keine Teilnehmerbeschränkung auf der Theresienwiese.“
Betrachte man andere Veranstaltungen mit hoher Teilnehmeranzahl, wie etwa den Christopher Street Day in Dresden vom 5. September 2020 oder das „Festival of Lights“ in Berlin (11. bis 20. September 2020), dann könnten diese ohne Auflagen zur Maskenpflicht und zur Abstandsregelung durchgeführt werden.
Markus Haintz: „Das ist eine ganz klare Ungleichbehandlung von gleichen Tatbeständen und das ist unrechtmäßig. (…) Es ist momentan schlichtweg so, dass Versammlungen unterschiedlich behandelt werden und es dafür keine Grundlage gibt. (…) Da gibt es einfach eine Ungleichbehandlung und jetzt müssen wir sehen, wie wir das auf den Rechtsweg bringen und auf dem Rechtsweg auch lösen und auf den Veranstaltungen ansprechen.“

Das ganze Interview hier im Video:

(azw)
 

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