Prozess um Treffsicherheit des Sturmgewehrs G36

Das Bundeswehr-Beschaffungsamt in der Rhein-Mosel-Stadt hat Gewährleistungsforderungen gegen das Unternehmen erhoben und sie mit ungenügender Treffsicherheit begründet.
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Gewehre vom Typ G36 in Kundus in Afghanistan vor einer Gruppe von Bundeswehrsoldaten.Foto: Maurizio Gambarini/dpa
Epoch Times3. Juni 2016
Im Streit um die Treffsicherheit des Bundeswehr-Sturmgewehrs G36 wird heute eine Klage des Herstellers Heckler & Koch vor dem Landgericht Koblenz verhandelt. Tests hatten Probleme bei Erhitzung der Waffen ergeben, eine Umfrage unter Soldaten aber das Gegenteil festgestellt.

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wiederum erklärte eine mangelnde Treffsicherheit für erwiesen und ordnete die Ausmusterung von 167 000 Gewehren ab 2019 an.

Das Bundeswehr-Beschaffungsamt in der Rhein-Mosel-Stadt hat Gewährleistungsforderungen gegen das Unternehmen erhoben und sie mit ungenügender Treffsicherheit begründet.

Heckler & Koch will mit einer sogenannten negativen Feststellungsklage gerichtlich feststellen lassen, dass es keine Mängel gebe. In dem Koblenzer Zivilverfahren fällt vermutlich noch keine Entscheidung am selben Tag. Allerdings könnte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung andeuten, wohin die Reise juristisch gehen wird. Eine gütliche Einigung gilt wegen der verhärteten Fronten als unwahrscheinlich.

(dpa)

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